Angeklagter gesteht mehrere Einbrüche

Tawern/Trier/Saarburg · Das Trierer Landgericht hat sich am Montag mit einer Einbruchserie in Kitas, ein Feuerwehrhaus und einen Jugendraum befasst. Ein Urteil ist noch nicht gefallen - vor allem wegen Erinnerungslücken des Angeklagten.

 So ähnlich könnte ein Einbrecher in Saarburg, Tawern und Merzkirchen in Kitas, ein Feuerwehrhaus und einen Jugendraum gelangt sein. Einem 38-Jährigen werden diese Taten zur Last gelegt, noch hat das Landgericht kein Urteil gesprochen. Foto: iStock/mabe 123

So ähnlich könnte ein Einbrecher in Saarburg, Tawern und Merzkirchen in Kitas, ein Feuerwehrhaus und einen Jugendraum gelangt sein. Einem 38-Jährigen werden diese Taten zur Last gelegt, noch hat das Landgericht kein Urteil gesprochen. Foto: iStock/mabe 123

Tawern/Trier/Saarburg. Martin J. streicht sich schüchtern die halblangen braunen Haare aus dem Gesicht. Der arbeitslose 38-Jährige aus der Verbandsgemeinde Saarburg ist nervös. Er weiß, dass es am Montag im Trierer Landgericht um seine Zukunft geht.
Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, in der Nacht zum 15. Februar 2011 in eine Saarburger Kita und in der Nacht zum 24. Februar 2011 in das Feuerwehrgerätehaus, den Jugendraum und die Kita in Tawern eingebrochen zu sein. Im Januar 2012 gehe ein Einbruch in den Raiffeisenmarkt in Merzkirchen auf sein Konto.Diebstahl und Computerbetrug


Insgesamt geht es um fünf Einbrüche - juristisch gesehen handelt es sich um Diebstahl in besonders schwerem Fall (siehe Extra). Hinzu kommt ein Diebstahl aus einem offenen Auto in Freudenburg und gewerbsmäßiger Computerbetrug: 1000 Euro wurden mit einer im Tawerner Jugendclub gestohlenen Geldkarte erbeutet, und es wurde versucht, mit einer anderen Karte 500 Euro abzuheben.
Bei den Einbrüchen wurden insgesamt etwa 600 Euro Bargeld, zwei Kameras und fünf Trinktütchen erbeutet. Der Sachschaden war größer als der Wert der Beute.
Weil es auch um die Einweisung des Mannes in eine Psychiatrie geht, hat das Trierer Amtsgericht den Fall an die dritte Große Strafkammer am Landgericht weitergegeben. Denn J. ist automatenspielsüchtig. Als Kind hat er eine Sonderschule besucht, die er ohne Abschluss verlassen hat. Mehrere Ausbildungen hat er abgebrochen - unter anderem bei der Lebenshilfe in Trier, einem Verein, der Behinderte betreut. 1994 wurde der damals 19-Jährige von einem Auto an einem Zebrastreifen angefahren. Seitdem hat er Probleme mit seinem Erinnerungsvermögen.
Das erschwert die Anhörung. Richter Armin Hardt geht sensibel vor und schildert viele Details. Der Angeklagte lauscht ihm - den Blick unruhig auf den Tisch vor ihm gerichtet. Oft sagt er: "Ich weiß nicht" oder "keine Ahnung". Hardt hilft ihm auf die Sprünge und zeigt ihm Fotos.
Der 38-Jährige gibt manche Taten zu, bei anderen streitet er ab, sich zu erinnern. Oft verstrickt er sich in Widersprüche. Mehrfach erklärt J., dass ihn ein Bekannter zu den Tatorten gefahren habe und ihm diese auch empfohlen habe.
DNA-Proben und Fußspurengutachten belegen eine mögliche Beteiligung des Angeklagten. Polizisten haben zudem in den Zimmern des Mannes, der bei seinen Eltern wohnt, einen Teil des Diebesguts, Schraubenzieher mit Lackspuren von aufgehebelten Türen und mehr als 600 Euro Bargeld gefunden.
Die acht Zeugen bringen am ersten Verhandlungstag nur wenig Licht in den Sachverhalt - sie erläutern aber die ihnen entstandenen Schäden. Ein Polizeibeamter aus Saarburg beschreibt den Angeklagten als notorischen Einbrecher, der seit 20 Jahren die gleiche Masche anwende, um seine Spielsucht zu finanzieren.
Klarheit soll der nächste Verhandlungstag bringen: Am Mittwoch, 13. November, 11.30 Uhr, wird der von dem Angeklagten belastete Zeuge angehört. Ein psychiatrisches Gutachten wird am 14. November vorgestellt. Danach fällt die dritte Große Strafkammer ihr Urteil.Extra

Ein besonders schwerer Fall des Diebstahls, auch schwerer Diebstahl genannt, zieht eine Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu zehn Jahren nach sich. Der Sachverhalt ist in Paragraf 243 des Strafgesetzbuchs geregelt. Der schwere Diebstahl unterscheidet sich von einem einfachen Diebstahl unter anderem dadurch, dass der Täter in Räume einbricht und dazu Werkzeuge oder falsche Schlüssel benutzt. Auch das Knacken von Geldkassetten oder Tresoren führt zu einer Anklage wegen schweren Diebstahls. cmk

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