Justiz Angeklagter nennt Panik als Grund für Brandstiftung

Trier · Das Landgericht hat den Prozess gegen einen 35-Jährigen fortgesetzt, dem besonders schwere Brandstiftung vorgeworfen wird. Der Angeklagte steht zu seiner Tat, nur seine Begründung dazu wirft bei den Prozessbeteiligten Zweifel auf.

 Erinnerung an die Brandnacht in der Moselstraße.

Erinnerung an die Brandnacht in der Moselstraße.

Foto: Florian Blaes

Ein Brand in einer Wohnanlage an der Ehrang-Quinter Moselstraße forderte am 5. Februar 2019 unter den Bewohnern sieben Rauchgasverletzte, vier Menschen mussten wegen Schockeinwirkung behandelt werden und es entstand Sachschaden in Höhe von rund 130 000 Euro. Das Feuer war am Abend in einer Wohnung im unteren Geschoss des 15-Apartment-Gebäudes ausgebrochen und die Ursache stand schnell fest: Noch während der Löscharbeiten erklärte ein Bewohner, der erst 14 Tage zuvor dort eingezogen war, den Brand in seiner Wohnung gelegt zu haben. Er wurde festgenommen und auch bei den anschließenden Vernehmungen hielt er seine Richtung bei. Als Motiv gab er an, aus Angst vor Mitbewohnern in Panik geraten zu sein.

Seit drei Verhandlungstagen sitzt der 35 Jahre alte gebürtige Kölner  als Angeklagter vor der Ersten Großen Strafkammer des Landgerichts. Der Vorwurf  lautet „besonders schwere Brandstiftung“. Am jüngsten Sitzungstag steht die Einlassung des Angeklagten zur Sache im Vordergrund. Er beginnt mit einer Entschuldigung bei den Opfern – „ich habe wirklich niemanden verletzten wollen“.

Der dann folgende Lebenslauf gleicht mehr einer Aufzählung von Heimaufenthalten. Es begann ab dem 13. Lebensjahr, „als ich erstmals mit LSD, Ecstasy und Speed und Whiskey in Kontakt kam“. Zuletzt hatte er eine langjährige Haftstrafe wegen gefährlicher Körperverletzung, begangen in Trier, abgesessen. Er war erst kurze Zeit wieder in Freiheit, als er die Wohnung im Haus Koblenzer Straße F1 in Quint bezog. „Die Wohnung hatte mir mein Bewährungshelfer organisiert“, sagt der Angeklagte. Wohl gefühlt habe er sich dort vom ersten Moment an nicht. Die Mitbewohner seien laut gewesen, ständig habe es irgendwo Streit geben, viel Alkohol sei geflossen“. Am Tag vor der Tat habe er dann gehört, wie ein gewisser Frank die anderen gegen ihn aufgehetzt habe, angeblich wegen 20 Euro Schulden. Am nächsten Abend habe dann dieser Frank zusammen mit einer Gruppe anderer Bewohner vor seiner Wohnung gestanden und mit Komm-Raus-Rufen gegen Tür und Rollläden gebollert. Der Angeklagte räumt ein, zu dem Zeitpunkt unter dem Einfluss von Speed und Wodka gestanden zu haben. Er sagt: „Ich hatte Panik und da kam mir die blödsinnige Idee, Feuer zu legen, damit die verschwinden. Ich hatte noch kein Handy, sonst hätte ich stattdessen die Polizei gerufen.“ Hier wird er von der Vorsitzenden

Richterin Petra Schmitz unterbrochen, die die Logik dieses Tuns nicht versteht: „Wenn sie in der Wohnung Feuer gelegt haben, dann waren Sie doch erst recht gezwungen, raus zu gehen und sich in die Gesellschaft dieser Leute zu begeben.“ Antwort: „Ich wollte nur, dass die aufhören, mich zu attackieren. Und als ich raus kam, waren die ja auch weg. Ich habe dann sofort von dem Lokal nebenan die Feuerwehr angerufen.“ Zweifel klingen auch mit bei der Frage des psychiatrischen Gutachters Wolfgang Retz, Uni Mainz: „Haben sie schon einmal die Erfahrung gemacht, dass man sich unter Drogen Sachen einbildet und man Aktivitäten anderer falsch interpretiert?“ Der Angeklagte bleibt dabei: „Die waren da, mit diesem Frank.“

Mehrere Kripobeamte berichten  von den Vernehmungen des Mannes. Es hatte dabei schon exakt dieselben Aussagen gemacht wie nun vor der Kammer. Auch der „Frank“ kam dabei vor. Ein Beamter sagt aber: „Wir haben diesen Frank nie ausfindig machen können“.

Ergänzend dazu kann gesagt werden, dass die zahlreichen, bereits am vorherigen Verhandlungstag als Zeugen gehörten Hausbewohner, keinen Frank gekannt haben. So gaben sie es jedenfalls an.

Ein gewisse Schützenhilfe erhält der Angeklagte aber doch von einigen Polizeibeamten. Einer  bezeichnet das Haus als „bekannte problematische Wohnanlage“. Er weiß auch, dass der Angeklagte nicht dort bleiben wollte.  Der Beamte: „Was normalerweise nicht unsere Aufgabe ist, aber in Verbindung mit dem Bewährungshelfer hatten wir schon eine andere Wohnung besorgt. Aber einen Tag später passierte es dann.“ Er sei übrigens überzeugt, dass der Mann bedroht wurde, denn „das ist da schon eine verschworene Gemeinschaft.“

Die Verhandlung wird am Dienstag, 26. November, 9 Uhr, fortgesetzt.

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