Ankläger werfen Mann bewaffneten Raub vor

Trier/Konz · Vor dem Landgericht Trier hat der Prozess gegen einen jungen Mann begonnen, dem schwere räuberische Erpressung und gefährliche Körperverletzung vorgeworfen werden. Zusammen mit Komplizen soll der Trierer in Konz einen jungen Mann ausgeraubt und mit einem Messer verletzt haben.

Trier/Konz. Der hochgewachsene Angeklagte ist 23 Jahre alt, stammt aus Trier und war zur Tatzeit im Oktober 2013 als Disco-Türsteher für eine Security-Firma tätig. Seit dem 17. Oktober 2013 sitzt der Mann mit dem Bürstenhaarschnitt in Untersuchungshaft. Am Abend zuvor hatte in Konz ein junger Mann an einem Haus an der Straße Am Berensborn sturmgeläutet und erklärt, er sei soeben überfallen und beraubt worden.
Laut Anklageschrift von Staatsanwalt Christian Hartwig soll Folgendes vorgefallen sein: Am 16. Oktober gegen 18 Uhr stieg der Angeklagte in Konz in das Auto einer Bekannten ein. Mit im Wagen saßen zwei weitere Bekannte. Gegen diese mutmaßlichen Komplizen laufen gesonderte Verfahren.
Bei der weiteren Fahrt durch Konz entdeckten sie einen jungen Mann, den sie dann ins Auto zerrten. Mit dem mutmaßlichen Opfer ging die Fahrt weiter zu einer freien Fläche an der Straße Am Berendsborn im Konzer Wohnviertel Berendsborn. Dort stiegen laut Staatsanwaltschaft die Komplizen aus, während der Anklagte das Opfer mit einem Messer bedrohte und Geld forderte.
Als er dabei mit dem Messer gefährlich nahe vor dem Gesicht des Überfallenen fuchtelte, hielt dieser schützend die Hände vor die Augen. Dabei soll ihm der Angeklagte eine Schnittwunde an der Hand zugefügt haben. Schließlich rückte der Überfallene 700 Euro Bargeld und ein Iphone 5 heraus. Der Angeklagte ist einschlägig vorbestraft. Während des Ermittlungsverfahrens hat er zu allen Tatvorwürfen geschwiegen.
Gestern, am ersten Verhandlungstag, erklärte er in Abstimmung mit seinem Verteidiger Olaf Möller, dass er sich schon in der nächsten Sitzung zu seiner Person und dem Sachverhalt äußern wolle. Der Vorsitzende Richter der dritten großen Strafkammer Armin Hardt wies ihn in dem Zusammenhang darauf hin, dass ein volles Geständnis eine sehr strafmildernde Wirkung haben würde. f.k.
Die Verhandlung wird am Montag, 31. März, 9 Uhr, fortgesetzt. An dem Tag sind mehrere Zeugen geladen, darunter das mutmaßliche Opfer.
Extra

Raub ist nach dem Strafgesetzbuch (StGB) die gewaltsame Wegnahme einer fremden Sache: Paragraf 250 des StGB. Wird bei der Tat eine Waffe als Drohmittel verwendet, ist der strafverschä rfende Tatbestand des schweren Raubes erfüllt (fünf bis 15 Jahre Haft). Die räuberische Erpressung ist wiederum ein teilweise aus Tatbestandsmerkmalen des Raubes und der Erpressung zusammengesetzter Straftatbestand: Paragraf 255 StGB. Eine Körperverletzung gilt als gefährlich, sobald der Täter eine Waffe einsetzt. Das wird laut Paragraf 224 StGB mit einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft, in minder schweren Fällen sind es drei Monate bis zu fünf Jahre. aff/cmk

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