Arbeiter in Baugrube verschüttet Anklage nach tödlichem Unglück in Temmels

Temmels/Saarburg · Ein Arbeiter ist Anfang Juni in einer Klinik gestorben, nachdem er bei einem Arbeitsunfall in Temmels lebensgefährlich verletzt worden war. Jetzt hat das Unglück ein juristisches Nachspiel.

 Ein Mensch wurde laut der Polizei bei dem Arbeitsunfall in Temmels lebensgefährlich verletzt, ein weiterer Arbeiter erlitt ebenfalls Verletzungen.

Ein Mensch wurde laut der Polizei bei dem Arbeitsunfall in Temmels lebensgefährlich verletzt, ein weiterer Arbeiter erlitt ebenfalls Verletzungen.

Foto: TV/Florian Blaes

Das Drama ereignet sich am 30. Mai. Ein Arbeiter hebt laut dem damaligen Polizeibericht auf dem Gelände des Temmelser Schlosses einen Graben für den Anschluss von Entsorgungsleitungen aus. Während ein Mann in der Grube steht, kommt ein weiterer Arbeiter hinzu, um seinem Kollegen Werkzeug zu reichen. Dabei sackt das Erdreich neben der Baugrube ab. Der oben stehende Arbeiter fällt in die Grube. Durch nachbrechendes Erdreich seien die beiden Arbeiter verschüttet worden. Weitere Arbeiter, die ebenfalls auf dem Gelände tätig sind, befreien die beiden Kollegen. Schnell rücken auch Feuerwehr, Rettungsdienst und ein luxemburgischer Hubschrauber an. Allerdings ist der eine Arbeiter so schwer verletzt, dass er einen Tag später stirbt.

Der Fall zieht Ermittlungen der Kriminalpolizei Saarburg und der Trierer Gewerbeaufsicht nach sich. Auf eine TV-Anfrage, was das Ergebnis dieser Ermittlungen sei, verweisen die Ermittler weiter an die Staatsanwaltschaft in Trier. Der Leitende Trierer Oberstaatsanwalt Peter Fritzen gibt nun auf Anfrage bekannt, die Staatsanwaltschaft Trier habe am 29. Oktober Anklage „gegen einen Verantwortlichen der Firma erhoben, die seinerzeit die Bauarbeiten an dem Schloss in Temmels durchführte“, sagt Fritzen. „Gegen ihn besteht nach Auffassung der Staatsanwaltschaft der hinreichende Tatverdacht der fahrlässigen Tötung und der fahrlässigen Körperverletzung.“

Als Argument zieht der Leitende Oberstaatsanwalt die Ergebnisse der Ermittlungen an. Bei der Beschreibung des Sachverhalts folgt Fritzen den Darstellungen der Kripo: Die beiden Unfallopfer seien mit der Aushebung eines Grabens für Versorgungsleitungen befasst gewesen. Dieser sei etwa 3,5 Meter tief gewesen. Beide seien verschüttet worden. Der eine sei im Krankenhaus an seinen Verletzungen gestorben. „Der andere Arbeiter wurde ebenfalls erheblich verletzt“, sagt der Oberstaatsanwalt. Und: „Der Unfall wäre nach Auffassung der Staatsanwaltschaft vermeidbar gewesen“, betont Fritzen.

Dann hätte der Graben aus Sicht der Staatsanwaltschaft aber gemäß den geltenden Unfallverhütungsvorschriften abgesichert werden müssen – zum Beispiel durch den Einbau von Holzbauelementen oder ähnlichem, oder durch eine Abböschung, also durch die Neigung der Ränder des Grabens. Solche Sicherungen seien an diesem Tag nicht vorgenommen worden. Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft ist der Angeschuldigte verantwortlich für diesen Missstand. Schließlich habe er auf der Baustelle die Funktion des Bauleiters wahrgenommen.

„Der Angeschuldigte hat den Vorwurf eines Fehlverhaltens bestritten“, führt der Leitende Oberstaatsanwalt weiter aus. Das Strafverfahren sei beim Amtsgericht Saarburg anhängig, das darüber zu entscheiden hat, ob es die Anklage zulässt und das Hauptverfahren eröffnet. Sollte es so weit kommen, führt das zu einer öffentlichen Hauptverhandlung in Saarburg. Das Amtsgericht Saarburg hat über die Eröffnung des Hauptverfahrens bisher nicht entschieden. Ein Gerichtstermin steht daher noch nicht fest.

Zur rechtlichen Einordnung weist Fritzen darauf hin, dass die Staatsanwaltschaft nur Anklage erhebt, wenn sie zu dem Ergebnis gelangt, dass eine Verurteilung des Angeschuldigten wahrscheinlicher ist als ein Freispruch. Fritzen sagt: „Allein mit der Erhebung der Anklage ist mithin weder ein Schuldspruch noch eine Vorverurteilung des Betroffenen verbunden. Bis zu einer etwaigen rechtskräftigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung.“

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