Anklage spricht von "Vermeidbarkeit"
Der Unfall der 17-jährigen Nadine Bigge aus Farschweiler im vorderen Hochwald, die am 21. November 2008 auf der B 52 Trier-Hermeskeil von einem Auto erfasst wurde und starb, beschäftigt demnächst die Trierer Justiz. Auf der Anklagebank sitzt der 39-jährige Fahrer des Unglücksautos.
Trier/Farschweiler. (f.k.) Wegen des Vorwurfs der fahrlässigen Tötung muss sich ein 39-jähriger Mann im Oktober vor dem Amtsgericht Trier verantworten. Auf der B 52 Trier-Hermeskeil hatte der Angeklagte am 21. November 2008 die 17-jährige Nadine Bigge mit seinem Auto angefahren und tödlich verletzt. Die Schülerin war an der Haltestelle "Sternfeld" aus einem Bus ausgestiegen und wollte die Fahrbahn in Richtung ihres Heimatorts Farschweiler überqueren, als sich das Auto aus Richtung Hermeskeil näherte und sie erfasste. Nadine Bigge starb noch an der Unfallstelle.
Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Fahrer in Höhe der Bushaltestelle die dort zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h um mindestens 40 km/h überschritten hatte. Der Unfall wäre nach Auffassung der Anklage vermeidbar gewesen, hätte der Fahrer das dort vorgeschriebene Tempo eingehalten. Die Staatsanwaltschaft beruft sich dabei auf ein Sachverständigengutachten.
Möglicherweise 40 km/h mehr als dort erlaubt
Der tragische Unfall hatte im vorderen Hochwald eine öffentliche Diskussion über die Sicherheit an der Haltestelle "Sternfeld" (Gemarkung Osburg) ausgelöst. Die aus Richtung Trier ankommenden Fahrgäste mit dem Ziel Farschweiler sind dort gezwungen, die stark frequentierte B 52 zu überqueren. Eine vorhandene Überquerungshilfe mit Mittelinsel (ohne Zebrastreifen) wurde wenig genutzt, da sie zu einem Umweg zwang. Stattdessen bevorzugten die meisten Fahrgäste den "direkten Weg" in Richtung Farschweiler. Dabei wechselten sie die Straßenseite diagonal über die B 52-Fahrbahn. Erschwerend kam damals hinzu, dass es keinerlei Beleuchtung am "Sternfeld" gab. Im Winter waren die Haltestelle und die Bundesstraße schon zur Hauptverkehrszeit in schwarze Dunkelheit gehüllt. Dies war auch zur Unfallzeit am 21. November der Fall.
Nach dem Unfall ließ die Ortsgemeinde Farschweiler an der B 52 in Höhe "Sternfeld" Straßenlampen installieren. Außerdem wurde die Haltestelle versetzt, so dass die Nutzung der Überquerungshilfe nicht mehr als Umweg empfunden wird.
Die Verhandlung ist für Mittwoch, 28. Oktober, 9 Uhr, in Saal 60 des Trierer Justizgebäudes anberaumt. Geladen sind drei Zeugen und ein Sachverständiger. Das Urteil wird am Ende des Verhandlungstages erwartet.