Anwohner gegen mehr Gewerbefläche

Das Naturschutzgebiet Oberes Danzemer Gewann bei Orscholz darf nicht zum Gewerbebiet werden, sagt Stefanie Rensch. Die Gemeinde hält dagegen: Das Umweltministerium habe grünes Licht gegeben.

Orscholz. Längst haben sich ein Discounter, eine Schreinerei, ein Getränkecenter und andere Gewerbebetriebe auf dem Danzemer Gewann in Orscholz eingerichtet. Jetzt plant die Gemeinde Mettlach, dieses Gewerbegebiet an der Straße Zur Keltensiedlung Richtung Weiten um 4,3 Hektar zu erweitern - auf dem Oberen Danzemer Gewann.

Dagegen läuft Stefanie Rensch Sturm. Sie sieht den Landschaftsschutz dieses Gebietes in Gefahr. "Bezeichnenderweise ist für die Ausweisung ein sogenanntes ‚Zielabweichungsverfahren' nötig, welches die Gegebenheit, damit ‚vom eigentlichen Ziel abzuweichen' äußerst treffend beschreibt", teilt sie mit. Die immer weiter fortschreitende und existenzbedrohende Zerstörung des Lebensraumes werde nicht nur in Kauf genommen, sondern aktiv gefördert, meint sie.

Rensch, die sich nach ihrer Darstellung zur Sprecherin weiterer Mettlacher Bürger macht, zieht für ihre Argumentation, das Landschaftsschutzgebiet zu erhalten, das Bundesnaturschutzgesetz heran. Darin heißt es: Landschaftsschutzgebiete dienten der Erhaltung und Entwicklung der Natur.

Nicht nur die Natur werde geschädigt, auch den knapp 4900 Einwohnern von Orscholz und Weiten bringe die Erweiterung des Gewerbegebietes nichts.

Ob Bäckereien, Metzgereien, zwei Supermärkte und viele Handwerks-, Handels-, Dienstleistungs- und Gastronomiebetriebe: "Die Versorgung mit Gütern des täglichen Bedarfs ist mehr als gedeckt." Für sie dränge sich der Schluss auf, dass es den Verantwortlichen in Verwaltung und Kommunalpolitik hierbei nur um äußerst kurzsichtige private und machtpolitische Interessen gehe und nicht um das Allgemeinwohl der Bevölkerung.

Diese Entscheidung, die 4,3 Hektar als Gewerbegebiet auszuweisen, sei unter Abwägung aller Umstände im Rahmen einer Gesamtplanung erfolgt, sagt Mettlachs Bürgermeisterin Judith Thieser. "Zum einen aufgrund der Tatsache, dass es keine alternativen Standorte auf der Gemarkung Orscholz gibt, zum anderen, weil eine direkte Zuordnung zum vorhandenen Gewerbegebiet Danzemer Gewann möglich ist." Daher habe man ein Zielabweichungsverfahren in die Wege geleitet. Nach eingehender Prüfung durch verschiedene Stellen habe die Landesregierung grünes Licht gegeben. Jetzt warte man auf die endgültige Zusage.

Die Gemeinde Mettlach habe im Jahre 2008 einen Landschaftsplan für das gesamte Gemeindegebiet fertiggestellt und darin auch ein Konzept für die Neugliederung der Landschaftsschutzgebiete unter Berücksichtigung der Belange des Naturschutzes erstellt. Dieser ersetze die Planungen aus dem Jahre 1966 und diene langfristig der Naturschutzpolitik der Gemeinde. Sowohl die Ortsräte wie auch der Gemeinderat von Mettlach hätten darüber beraten und abgestimmt.

Als Naturschutzgebiete seien besonders zu schützende Flächen neu ausgewiesen worden, etwa die Hangfläche am Kewelsberg oder Streuobstwiesen zwischen Tünsdorf und Wehingen. Andere Gebiete seien zur Rücknahme als Landschaftsschutzgebiete vorgeschlagen worden - wie der Bereich Oberst Danzemer Gewann.

"Gerade die Gesamtabwägung im Gemeindegebiet führt zu einer ausgewogenen Berücksichtigung des Naturschutzes", ergänzt Thieser. Diesen Belangen werde im Bereich des Gewerbegebietes durch eine geplante intensive Eingrünung Rechnung getragen.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort