Anwohner in Nittel ziehen Bürgerbegehren zurück

Nittel · Die Nitteler dürfen im Herbst nicht über die Pläne zum Ausbau der sanierungsbedürftigen Wiesenstraße abstimmen. Die Anwohnerinitiative, die sich gegen die ursprüngliche Planung der Ortsgemeinde wehrte, zieht das bereits weit fortgeschrittene Bürgerbegehren zurück.

Nittel. Der Streit währte lang und war heftig. Doch am Ende gab die Anwohnerinitiative Wiesenstraße in Nittel entnervt auf. "Wir sind von unserem Bürgerbegehren zurückgetreten", verkündet Sprecher Thomas Dubois auf der Facebook-Seite der Anwohnerinitiative zum Bürgerbegehren Wiesenstraße in Nittel. Die Initiative hatte mehr als 220 Unterschriften für das Begehren gesammelt und so die Diskussion über den Ausbau der Wiesenstraße neu entfacht. Doch nach dem Rücktritt der Initiative kommt es nicht zum ersten Bürgerbegehren in der Geschichte der Verbandsgemeinde Konz.
Für die Wiesenstraße bedeutet das, dass die in der jüngsten Sitzung des Nitteler Ortsgemeinderats beschlossene Ausbauplanung umgesetzt wird. Diese sieht einen durchgehenden Bürgersteig mit einer Breite von mindestens einem Meter vor, der mit einem sogenannten Rundbord von der Straße abgetrennt wird. An den Stellen in der Wiesenstraße, in denen es aufgrund der Lage der Anwohner-Grundstücke zu eng für eine Breite von 5,50 Meter ist, wird die Straße verschmälert. Für eine Verkehrsberuhigung sollen in den Straßenverlauf eingebaute Baumscheiben sorgen (der TV berichtete mehrfach).
Gründe für Sinneswandel


Der Sinneswandel der Anwohnerinitiative wurde durch eine veränderte Haltung des Landesbetriebs Mobilität (LBM) und des Behindertenbeauftragten der Verbandsgemeinde (VG) Konz, Peter Musti, zum Straßenausbau bewirkt. Demnach stufte Musti die zuletzt vorgelegte Planung mit dem von 75 Zentimeter auf einen Meter verbreiteten Bürgersteig als "behindertengerecht" ein und erfüllte so eine Grundvoraussetzung für den vom LBM in Aussicht gestellten Zuschuss von 100 000 Euro für die Kosten des Straßenausbaus. Der LBM wiederum störte sich nicht mehr an dem Umstand, dass die Straße in einigen Bereichen nicht mehr die erforderliche Breite für eine sogenannte "verkehrswichtige Straße" habe. Thomas Dubois von der Anwohnerinitiative: "Damit war unserer Argumentation die Grundlage entzogen."
Das mit der Planung beauftragte Ingenieurbüro Boxleitner aus Trier habe mittlerweile alle Veränderungen in die Planung aufgenommen, sagt der erste Beigeordnete der VG Konz, Joachim Weber. Der nächste Schritt sei, beim LBM den Förderantrag zusammen mit der Bitte um eine formelle Zustimmung zum vorgezogenen Beginn des Ausbaus einzureichen.
Sobald der LBM diese Zustimmung erteilt habe, könne die vorbereitete Ausschreibung der Baumaßnahme auch ohne die konkrete Förderzusage starten. Weitere sechs Wochen später hätte die VG-Verwaltung dann die eingegangenen Angebote geprüft, und der Ortsgemeinderat Nittel könne auf einer Ratssitzung die Auftragserteilung beschließen.
Der Beginn der Bauarbeiten noch in diesem Jahr ist laut Weber also ziemlich sicher. Das sei auch vorteilhaft für die im Zuge der Straßensanierung geplante Verlegung der Stromanschlüsse vom Dach unter die Erde. Diese Maßnahme werde vom RWE bezuschusst, wenn sie im laufenden Kalenderjahr durchgeführt wird. jbo
Extra

Die rechtlichen Vorgaben für ein Bürgerbegehren sind in der Gemeindeordnung des Landes Rheinland-Pfalz geregelt. Die Begehren müssen schriftlich bei der Gemeindeverwaltung eingereicht werden. Richtet es sich gegen einen Beschluss des Gemeinderats, muss es innerhalb von vier Monaten nach der Beschlussfassung vorliegen. Ein Bürgerbegehren muss unter anderem die zu entscheidende Angelegenheit in Form einer mit Ja oder Nein zu beantwortenden Frage und eine Begründung enthalten. Zudem müssen bis zu drei Personen benannt werden, die berechtigt sind, das Bürgerbegehren zu vertreten. Damit es zu einem Begehren kommt, müssen mindestens neun Prozent der bei der letzten Wahl zum Gemeinderat wahlberechtigten Einwohner eines Orts unterzeichnen. Bei der Kommunalwahl 2014 waren in Nittel 1858 Wahlberechtigte registriert. Demnach müssten 168 von ihnen ein Bürgerbegehren unterzeichnen. Im Fall der Wiesenstraße waren es 229. cmk

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort