Apothekenkammer sieht keine Lösung

Landesapothekenkammer: Die Landesapothekenkammer teilt die Notdienste der Apotheken ein. Dem Vorschlag, dass am Wochenende stets eine Apotheke in der Nähe einer Bereitschaftszentrale offen hat, kann Heidemarie Wagner, die zuständige Leiterin der Dienstbereitschaft, nichts abgewinnen.

"Die dort ansässigen Apotheker müssten dann dauernd Dienst machen", wendet sie ein. Das wäre an sieben Tagen die Woche über 24 Stunden eine zu hohe Belastung. Aus diesem Grund habe man beim Notdienstplan der Apotheken alle Apotheken gleichmäßig zum Notdienst eingeteilt. "In zumutbarer Nähe erreicht jeder Patient im Notfall eine diensthabende Apotheke", sagt sie. Zum Einzelfall von Rudolf Manz wollte sie sich nicht äußern, da sie den Vorgang nicht kenne. Jede Apotheke ist laut Wagner gesetzlich zum Notdienst verpflichtet, die Einteilung geschehe in Absprache mit den Aufsichtsbehörden. Die Regelung hat sich nach Meinung der Landesapothekenkammer bewährt. Dazu Heidemarie Wagner: "Ich bin stolz darauf."

Bereitschaftszentrale: Der Geschäftsführer der ärztlichen Bereitschaftsdienstversorgung in Birkenfeld, Dr. Klaus Hoebbel, hat eine andere Sicht der Dinge. Er kennt die weiten Wege, die die Patienten auf dem Land zurücklegen müssen, um ein benötigtes Medikament zu erhalten. Hoebbel betont: "Das ist keine glückliche Lösung." Er selbst hatte in der Vergangenheit schon nach anderen Konzepten gesucht. Beispielsweise wollte er in Zusammenarbeit mit einer Apotheke über das Wochenende einen kleinen Vorrat an Notfallmedikamenten wie Fieber- oder Schmerzmittel bereithalten, bei Bedarf direkt abgeben und dies anschließend mit dem Apotheker abrechnen. "Aber", so Hoebbel, "die Apothekenkammer sperrt sich gegen alternative Lösungen." (cst)

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort