Arbeiter verschüttet und getötet Prozess um Unglück in Temmels - Geldstrafe wegen fahrlässiger Tötung

Saarburg/Temmels · Ein Unternehmer aus der Kreis Trier-Saarburg soll sich beim Ausheben einer Grube auf einer Baustelle in Temmels nicht an die Vorschriften gehalten haben. Nun hat ihn das Amtsgericht Saarburg zu einer Strafe von 75 Tagessätzen à 150 Euro verurteilt.

 Die Baustelle kurz nach dem Unfall.

Die Baustelle kurz nach dem Unfall.

Foto: TV/Florian Blaes

Nach acht Stunden und der zweiten Prozessunterbrechung sagt der Angeklagte am Dienstag den entscheidenden Satz: „Ich habe einen großen Fehler gemacht durch das Ausheben dieser Grube.“ Richter Herbert Schmitz, Staatsanwalt Volker Anton sowie die drei Anwälte der Nebenkläger und des Verurteilten haben eine Absprache getroffen, um das Verfahren am ersten Tag zum Abschluss zu bringen. Eigentlich waren vier Tage angesetzt. Nun ist klar: Der 55-jährige Unternehmer aus dem Kreis Trier-Saarburg wird wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 75 Tagessätzen à 150 Euro verurteilt.

Der Anlass für das Urteil liegt mehr als ein Jahr zurück: Der Mann hat im Mai 2018 eine Baugrube am Temmelser Schloss ausgehoben. Bei Arbeiten in diesem Graben auf dem Außengelände wurden am 30. Mai 2018 zwei Arbeiter verschüttet, als sie ein Kanalrohr anbringen wollten. Beide wurden schwer verletzt in ein Krankenhaus gebracht. Einer der Versschütteten starb am Folgetag.

Urteilsbegründung Bei der Urteilsverkündung betont Richter Herbert Schmitz, dass der Angeklagte nicht alleine schuldig sei. Der Angeklagte habe einen Fehler gemacht und die Grube nicht bewacht. „Das hat er nicht getan“, sagt Schmitz. Hinzu seien Zufälle wie der trockene Boden gekommen. Der Getötete und der Verletzte trügen aber auch eine Mitschuld. „Wer Erfahrung hat im Baugewerbe, der weiß, dass er in eine solche Grube nicht hineinklettern sollte“, sagt er. Allerdings habe der Angeklagte durch seine zu späte Einsicht viel Leid verursacht.

Der Richter setzt auch zur Kritik an: Das öffentliche Recht lasse es leider zu, dass der Angeklagte ein Bauunternehmen betreibe und einen tiefen Graben aushebe, obwohl er keine Ahnung von Tiefbau habe.

Der Vertreter der Anklage hat als Bestrafung 75 Tagessätze à 150 Euro gefordert. Verteidiger René Dupont hat 60 Tagessätze gefordert. Mit seinen letzten Worten vor der Urteilsverkündung hat sich der Angeklagte bei der Familie des Opfers und bei dem Verletzten, der als Nebenkläger dabei war, entschuldigt.

Aussage Der Angeklagte selbst sagt ausführlich über sein Leben und den Tag des Unfalls vor Gericht aus. Einen Fehler bestreitet er aber zunächst. Zurzeit gehöre ihm eine Firma, die als Hausverwaltung tätig sei und bisher zwei Gebäude als Bauträger errichtet habe. Das Projekt im Temmelser Schloss sei aber privater Natur. Das Gebäude gehöre seinen Töchtern. Seine Firma erledige kleinere Aufträge für sie. Das werde auch in Rechnung gestellt. Er selbst helfe als Vater auf der Baustelle. Auch die Baugrube habe er privat und nicht als Geschäftsmann ausgehoben. Der Angeklagte betont, dass er die Grube mit einer Böschung sichern habe wollen (siehe Info). Als der Unfall passiert sei, sei er noch nicht fertig gewesen. Die Baustelle habe er wenige Stunden vor dem Vorfall verlassen.

Befragung Richter Herbert Schmitz hakt nach. Er führt Widersprüche in der Akte auf. Der Richter fragt den Angeklagten, wo er Baggerfahren gelernt habe. Die Antwort: „Ich habe mir das selbst beigebracht.“ Es geht um Details, wie die Grube abgesichert werden sollte. Material zum Stützen wurde auf dem Grundstück nicht gefunden. Der Angeklagte versichert, dass er eine Böschung habe graben wollen. Dann kommt die entscheidende Frage aus Sicht des Juristen: „Wie müsste man einen Graben korrekt ausheben? Was steht in den Vorschriften?“ Der 55-jährige Angeklagte sagt: „Das kann ich Ihnen nicht sagen.“ Schmitz unterbricht die Verhandlung mit einer Empfehlung: Der Angeklagte müsse sich mit dem Gedanken anfreunden, dass er etwas falsch gemacht habe. „Wer einen Graben so hinterlässt, haftet für die Folgen.“ Der Richter setzt hinzu: „Keiner sagt, dass Sie alleine schuld sind.“

Eingeständnis Nach der ersten Unterbrechung zeigt sich der Angeklagte einsichtiger: „Ich habe einen Fehler gemacht.“ Trotzdem sucht er weiter auch Schuld bei anderen: Der Getötete sei gegen die ausdrückliche Anweisung in den Graben gegangen, sagt er. Schmitz kontert: „Sie passen Ihre Aussagen an die Ermittlungsstände an.“ Das ziehe sich durch die gesamte Akte. „Sie rangieren von Fettnäpfchen zu Fettnäpfchen.“ Mit Blick auf das Ausheben des Grabens sagt der Richter: „Das hier hat Ihre Fähigkeiten überstiegen. Das ist das Problem.“

Gutachter Aus Sicht des Gutachters von der Gewerbeaufsicht war von Anfang an klar, dass die Grube irgendwann einstürzt. „Man kann nicht 3,50 Meter tief baggern und dann erst im Nachhinein sichern“, sagt er. Zudem sei es im konkreten Fall nicht sinnvoll, die Grube durch eine Böschung zu sichern. Das Abstützen sei technisch gesehen die einzige sinnvolle Variante, eine solche Grube zu sichern. Der Sachverständige betont: „Dieser Leitungsgraben ist schwierige Tiefbauarbeit.“ Normalerweise werde solch ein Schacht nach und nach ausgehoben und gesichert, nicht in einem Zug. Aus Sicht der Gewerbeaufsicht sei es zudem wichtig, dass kein Angestellter mit dem Bagger unterwegs sei und dass der Mann privat damit gefahren sei. Denn: Die Firma des Angeklagten habe dafür keine Unterlagen für den Arbeitsschutz vorgelegt.

Das Urteil des Saarburger Gerichts ist noch nicht rechtskräftig.

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