Asphaltmischanlage Taben-Rodt: Widersprüche abgelehnt

Taben-Rodt · Der Kreisrechtsausschuss Trier-Saarburg hat die Widersprüche der Ortsgemeinde Taben-Rodt sowie dreier Privatpersonen gegen die Genehmigung der Asphaltmischanlage im Steinbruch, der gegenüber des Orts liegt, zurückgewiesen. Dies hat Thomas Müller, Sprecher der Kreisverwaltung Trier-Saarburg, mitgeteilt.

 Es gab schon mal eine Asphaltmischanlage im Taben-Rodter Steinbruch. 2013 wurde sie abgerissen. Foto: TV-Archiv/Düro-Werke

Es gab schon mal eine Asphaltmischanlage im Taben-Rodter Steinbruch. 2013 wurde sie abgerissen. Foto: TV-Archiv/Düro-Werke

Foto: (h_sab )

Gegen die Errichtung der Anlage hatte sich neben der Gemeinde Taben-Rodt auch eine Bürgerinitiative ausgesprochen. Begründet wurde dies vor allem mit Zweifeln an der Privilegierung der Anlage im Außenbereich sowie mit befürchteten Umwelteinwirkungen und Eingriffen in die Belange des Naturschutzes. Diese Einwände sieht der Kreisrechtsausschuss laut Müller als unbegründet an. Die Grenzwerte für Lärm, Luftschadstoffe und Gerüche seien nach den vorliegenden Prognose-Gutachten eingehalten. Außerdem sei die Anlage wegen ihrer engen Anbindung an den bestehenden Steinbruch als ortsgebundenem Betrieb baurechtlich im Außenbereich zulässig. Daher sei die immissionsschutzrechtliche Genehmigung rechtmäßig.

Die Entscheidung wurde mit Begründung des Verfahrensbeteiligten bereist zugestellt, wie Müller berichtet. Gegen den Widerspruchsbescheid ist eine Klage beim Verwaltungsgericht Trier möglich.

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