Ausgebremst mit 3,24 Promille

SAARBURG. Eine letzte Chance, die Kurve zu kriegen, hat das Amtsgericht Saarburg einem 43-jährigen Familienvater mit seinem Urteilsspruch gegeben. Obwohl der Mann bereits wegen Trunkenheitsdelikten vorbestraft war, verurteilte ihn das Gericht nach einem neuen Vorfall wegen fahrlässigen Vollrauschs und Fahrens ohne Führerschein zu einer neunmonatigen Haftstrafe auf Bewährung.

Strafrichter Herbert Schmitz ist ein Freund klarer Worte. Mit schöner Regelmäßigkeit wiederholt er in seinen Verhandlungen, warum er sich um unmissverständliche und häufig scharfe Erläuterungen bemüht. "Ob die Vertreter der Justiz oder der Presse meinen Ausführungen folgen können, ist mir letzten Endes egal", pflegt Schmitz mit einem Augenzinkern in Richtung Anklagebank zu sagen. "Wichtig ist einzig und allein, dass Sie verstehen, worum es hier geht und wofür Sie verurteilt worden sind, wenn Sie hier aus dem Saal gehen".Ersten Termin geschwänzt

Auch in der Verhandlung in dieser Woche, in der sich ein 43-jähriger Mann aus Serrig vor dem Amtsgericht Saarburg verantworten musste, weil er im Juni 2006 ohne Führerschein und mit 3,24 Promille hinterm Steuer eines Autos in Serrig gefasst worden war, redete Schmitz Tacheles. "Wenn Sie nochmal anfangen zu saufen, wird es für Sie verdammt eng. Dann ist abzusehen, wann wieder was passiert. Mit Ihren Vorstrafen können Sie sich dann wenigstens mehr als zwei Jahre aus der Freiheit verabschieden. Ich meine aber, dass die Gesellschaft es verkraftet, wenn wir Ihnen heute eine letzte Chance einräumen." Dabei hatte der erfahrene Richter, der mit dem Angeklagten Frank Meier (Name von der Redaktion geändert) nicht zum ersten Mal zu tun hatte, bereits in der Vergangenheit ihm gegenüber "Gnade walten lassen". Im Dezember 2005 verurteilte der Richter Frank Meier zu einer einjährigen Freiheitsstrafe auf Bewährung und bestellte einen Bewährungshelfer - nachdem Meier drei Mal erwischt worden war, als er betrunken - mit 1, 88, 1,35 und 2,17 Promille - auf einem Mofa unterwegs gewesen war. Eine erste Entziehungskur hatte der alkoholkranke Mann 2005 gemacht. "Das hat ein Dreivierteljahr genutzt", meinte Schmitz. Im Sommer 2006 war der zweifache Vater der Polizei in seinem Wohnort Serrig erneut vollkommen fahruntüchtig "ins Netz gegangen". Nachdem er zum ersten Verhandlungstermin in dieser Angelegenheit betrunken erschienen war, was einem Nichterscheinen gleichsteht, erließ das Amtsgericht Haftbefehl. Kurz vor Weihnachten sei dann die Kostenzusage für eine zweite Entziehungskur gekommen. "So habe ich zugestimmt, dass Meier diese zweite Entwöhnung am 27. Dezember antreten konnte", sagte Schmitz. Einen Tag vor der Verhandlung in dieser Woche habe der seit eineinhalb Jahren arbeitslose Mann die Reha abgeschlossen. "Ich gehe davon aus, dass die Reha erfolgreich beendet ist", sagte Meier vor Gericht. "Ich war rund um die Uhr besoffen. Aber die Einsicht, dass das nichts bringt, die habe ich jetzt. Ich will versuchen, mein Leben wieder in den Griff zu bekommen." Dazu gehöre auch, dass er wieder arbeiten möchte. "Am Anfang ist es ja ganz schön, arbeitslos zu sein und Zeit zu haben. Aber jetzt hasse ich das." Aus der Rehaklinik heraus habe er Kontakt zum ehemaligen Leiter des Hofgutes Serrig aufgenommen, der ihm einen Job beim Bürgerservice in Bitburg vermitteln wolle. Ein geladener Sachverständiger, Psychiater Matthias Reuter, prognostizierte Meier eine 50-prozentige Chance, "trocken" zu bleiben. "Klar ist: Wenn er anfängt zu trinken, kann er sich nicht mehr kontrollieren. Aber ich denke, dass er sich bemüht, sein Leben in den Griff zu kriegen."Anhaltspunkte für günstige Sozialprognose

"Gewisse Anhaltspunkte für eine günstige Sozialprognose" betonte auch Meiers Verteidiger Roland Gehlen. "Deswegen sollten wir meinem Mandanten durch das Urteil nicht den eingeschlagenen Weg abschneiden." Dieser Einschätzung folgte schließlich auch Strafrichter Schmitz, der die neun Monate Freiheitsstrafe unter Auflagen zur Bewährung aussetzte. So werde nachgehakt, ob der Verurteilte die Arbeit beim Bürgerservice annimmt und die Suchtberatungsstelle "Die Tür" aufsucht. Drei Monate darf er zudem kein Fahrzeug führen, für das keine Fahrerlaubnis notwendig ist. Seinen PKW-Führerschein werde er vor Ablauf der nächsten zwei Jahre nicht wiedererlangen. "Aber das ist ohnehin Makulatur auf dem Papier. Den werden Sie auch danach so schnell nicht wiedersehen", meinte Herbert Schmitz.

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