Bannmeile für die Rucksack-Trinker

Ohne Scherben-Meer und Randale soll der Feller Markt auch in diesem Jahr über die Bühne gehen. Polizei, Ordnungsamt und Jugendschutz wollen wieder mit einem Vorbeuge-Paket verhindern, dass junge "Kampftrinker" den Festbesuchern den Spaß verderben und die Sicherheit gefährden.

Schweich/Fell. Der Feller Markt zählt zu den großen Volksfesten der Region und lockt jährlich Tausende Gäste aus nah und fern. 2006 geriet das Bild der bis dato als unproblematisch geltenden Großveranstaltung etwas in Schieflage, als angetrunkene und aggressive Jugendliche mit Flaschenwürfen, Pöbeleien und Handgreiflichkeiten störten. Aus Sorge um die Zukunft des Festes berieten Ordnungsbehörde, Polizei und Jugendschutz über Mittel und Wege, der Entwicklung entgegenzutreten.

Aus den Erfahrungen von 2006 gelernt



Das Ergebnis war die Gefahrenabwehr-Verordnung "Feller Markt", mit deren Hilfe besondere Vorsorgemaßnahmen angeordnet und bei Bedarf auch vollzogen werden sollten.

Beim Feller Markt 2007 erwiesen sich die Präventionsmaßnahmen als voller Erfolg. Veranstalter und Ordnungsbehörden sprachen von einer "harmonischen und ruhigen Veranstaltung wie seit Jahren nicht mehr". Bei der traditionellen Weinprobe am Freitagabend hätten die Besucher wieder ungestört dem Verlauf folgen können, und es habe auch keine Scherbenhaufen vor dem Festzelt gegeben. Zudem registrierte man 2007 nur noch ein Körperverletzungsdelikt - ein Jugendlicher konnte dingfest gemacht werden.

Der Leiter der Polizeiinspektion Schweich, Roman Kierock, sowie Sascha Hammes und Guido Eberhard vom Ordnungsamt der Verbandsgemeinde Schweich kündigten nun für das Fest am kommenden Wochenende eine Neuauflage folgender Präventionsmaßnahmen an:

Rund um das Festgelände wird eine "Bannmeile" gezogen, die nicht mit mitgebrachten Spirituosen oder sonstigen alkoholischen Getränken betreten werden darf. Junge "Rucksacktrinker", die sich dem widersetzen, erhalten Platzverweis, und die Getränke werden eingezogen.

Vor dem Festgelände und im Ort wird die Polizei deutlich präsent sein. Auch ist eine Verkehrsüberwachung mit Alkoholkontrollen geplant. Der Veranstalter erhält die Auflage, auf dem Gelände und im Zelt einen privaten Ordnungsdienst einzusetzen.

Mitarbeiter des Ordnungsamtes und der Kreisjugendamtes werden zusätzlich die Situation auf dem Gelände im Auge behalten. Dazu zählen sowohl Alterskontrollen bei jüngeren Besuchern als auch die Überwachung von Ausschankbetrieben. Wer Alkohol an Jugendliche verkauft, dem drohen schmerzhafte Geldbußen. Nicht erlaubt ist auch der Verkauf alkoholischer Getränke an Betrunkene. Die Sperrstunde wird in der Nacht zum Samstag auf zwei Uhr festgelegt. "Betrunkene Jugendliche auf Volksfesten sind kein spezifisches Problem des Feller Marktes", betonen die Beamten. Ähnliche Maßnahmen hätten sich auch bei anderen Veranstaltungen, etwa dem Schweicher Straßenfest, bewährt.