Kommunalpolitik Rat beschließt Bebauungspläne für Altortslagen

Wincheringen · Der Ortsgemeinderat Wincheringen hat in seiner vergangenen Sitzung beschlossen, Bebauungspläne für die Altortslagen von Wincheringen, Bilzingen und Söst in Auftrag zu geben.

Bei vier Mehrfamilienhäusern, die in den alten Ortslagen neu gebaut wurden, hat die Verwaltung laut Ortsbürgermeister Elmar Schömann Projekte genehmigt, die im Ort auf Missfallen gestoßen seien. In der Sitzungsvorlage ist von unproportionalen Häusern die Rede, die Investoren anstelle leerstehender landwirtschaftlicher Gebäudekomplexe im Ortskern errichtet hätten. Sie passten nach dem subjektiven Empfinden der Bürger nicht in den Ort. Um weiteren Fehlentwicklungen dieser Art einen Riegel vorzuschieben, hat der Rat beschlossen, Bebauungspläne für die Altortslagen aufzustellen.

Denn hat die Gemeinde einen Bebauungsplan für ein Gebiet aufgestellt, kann sie darin Vorgaben machen und entscheiden, ob sie von diesen Auflagen gegebenenfalls auch befreit. Existiert kein Bebauungsplan, entscheidet die Kreisverwaltung nach dem Einfügungsgebot, was gebaut werden darf und was nicht.

Im Baugesetzbuch heißt es dazu: „Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt ...; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden.“

In der Ratssitzung beschloss das Gremium, das Ingenieurbüro B.K.S. Trier mit der Planungsleistung zur Aufstellung der einfachen Bebauungspläne zum Preis von 18 000 Euro (zuzüglich fünf Prozent Nebenkosten und Mehrwertsteuer) zu beauftragen.

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