Behörde verlangt bessere Sicherung

Saarburg · Ist das Haus Nummer 11 im Kunohof standsicher oder nicht? Über diese Frage streiten derzeit Bauherren, Eigentümer und Behörden. Wie und wann es auf der Baustelle Kunohof Nummer 13/15 weitergeht, ist zurzeit offen.

Behörde verlangt bessere Sicherung
Foto: (h_sab )

Saarburg. Nina Janßen macht seit Wochen Überstunden. Die Rechtsanwältin aus Trier vertritt den Eigentümer des Hauses im Kunohof 11. Sie kämpft dafür, dass die Arbeiten auf der Baustelle nebenan stoppen. "Das Haus meines Mandanten ist wegen der Arbeiten am Nachbargrundstück nicht mehr standsicher. Dadurch sind Arbeiter, die auf dem Nachbargrundstück tätig sind, und Passanten gefährdet ", sagt sie im TV-Gespräch.
Ein Fachunternehmen, das sie damit beauftragt hatte, die Kosten für die Sicherung des Hauses zu ermitteln, habe sich geweigert, die Ruine zu betreten. In einer Stellungnahme, die dem TV vorliegt, heißt es: "Es besteht eine erhebliche Unfallgefahr für Arbeiter, die unterhalb der verbliebenen Fachwerkwand arbeiten. Diese könnte sich lösen und herunterfallen. Auch der Kamin weist Risse auf, er könnte einstürzen." Auch die bislang erfolgte Sicherung der Ruine sei mangelhaft. "Die Behelfsabstützungen in der zweiten Etage wurden weder auf eine tragende Wand noch über eine die Lasten verteilende Notabstützung bis zum Keller durchgeführt", heißt es in der Stellungnahme des Fachunternehmers weiter.
Bauherren verantwortlich?


Verantwortlich für die Sicherung der Bauruine Kunohof 11 sind nach Auffassung von Rechtsanwältin Janßen die Bauherren des Hauses auf dem Grundstück Kunohof 13/15. Dies sei zum Teil zwar vorläufig, wenn auch aus ihrer Sicht und der des Fachunternehmers unzureichend erfolgt. Bevor aber nicht die Standsicherheit des Hauses ihres Mandanten durch eine endgültige Sicherung gewährleistet sei, dürften die Arbeiten nicht fortgesetzt werden. "Nur so lässt sich die Standsicherheit des Hauses wiederherstellen."
Eine entsprechende einstweilige Verfügung hat sie vor dem Landgericht Trier erwirkt. Gegen diese sei zwar mittlerweile Widerspruch erhoben worden. Wann darüber verhandelt werde, sei jedoch offen. Ein erster vom Gericht anberaumter Termin sei wegen Urlaubs der Beklagten sowie von deren Anwalt in den Oktober verlegt worden.
Mehrere Bußgeldbescheide


Die frühere Eigentümerin des Grundstücks Kunohof 13/15, Familie Bier, hatte im Juni 2015 diese zwei Häuser in der Denkmalschutzzone (siehe Extra) zu Eigentumswohnungen umbauen wollen.
Bei den Renovierungsarbeiten stürzten sie zusammen und beschädigten das Nachbarhaus. Damals verfügte der Kreis Trier-Saarburg einen Baustopp (der TV berichtete am 11. Juni 2015). Zwischenzeitlich wurden mehrere Bußgeldbescheide erlassen, die sich laut Kreisverwaltung in vierstelliger Höhe bewegten.
Die Eigentumssituation hat sich inzwischen verändert. Im Grundbuch sind jetzt die Bier S.a.r.l. (die französische Abkürzung steht für Societé à responsabilité limitée, Gesellschaft mit beschränkter Haftung) mit Sitz in Grevenmacher sowie eine Privatperson als Eigentümer eingetragen. Daniel Bier, Geschäftsführer der Bier S.a.r.l., hatte jüngst gegenüber dem TV die Schuld für die Verzögerungen beim Wiederaufbau der Häuser der Anwältin Janßen zugeschoben.
Das weist sie kopfschüttelnd zurück: "Erst beschädigt man das Nachbarhaus beim Abbruch. Dann bietet man an, den Preis für das Haus meines Mandanten zu zahlen, der kurz zuvor mit einem Käufer dafür vereinbart worden war. Auf die Erstattung der Kosten für Gutachten, Notar und Gericht etcetera - wohlgemerkt alle eine Folge des Abbruchs der Nachbarhäuser - hätte mein Mandant verzichten sollen."
Ihr Angebot, die Schadensersatzpositionen gerichtlich zu klären, aber das Nachbargrundstück zu kaufen, hätte die Bier S.a.r.l. abgelehnt. Die von ihr eingeleiteten Schritte dienten allein der Sicherung der Ansprüche ihres Mandanten.
Kreis sieht keine Einsturzgefahr


Der Kreis sieht aktuell keinen Handlungsbedarf. "Die Bauverwaltung hat den Prüfbericht des Statikers überprüft. Danach besteht keine akute Einsturzgefahr für das Nachbarhaus", sagt Thomas Müller, Pressesprecher des Kreises Trier-Saarburg. Im Übrigen sei die Bauüberwachung keine Aufgabe der Bauverwaltung, sondern die des beauftragten Ingenieurs.
So sieht das grundsätzlich auch die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord, die mit Hilfe der Gewerbeaufsicht prüft, ob Sicherheitsvorschriften eingehalten werden. Sandra Hansen-Spurzem, Pressessprecherin der Behörde, sagt: "Für die Prüfung der Standsicherheit des Nachbargebäudes ist der Kreis als untere Bauaufsichtsbehörde zuständig."
Aber im Rahmen einer Baustelleninspektion habe sich gezeigt, dass Bauarbeiter durch "herabfallende oder einstürzende Bauteile gefährdet" sein könnten.
Deshalb habe man das Bauunternehmen schriftlich aufgefordert, vor der weiteren Aufnahme von Arbeiten die Baustelle zu sichern. Sollte man sich an diese Auflage nicht halten, drohe eine entsprechende kostenpflichtige Anordnung.
Die Bedenken des Fachunternehmers sowie der SGD Nord zur Sicherheit seien ihm neu, sagt Daniel Bier auf TV-Nachfrage. Deshalb könne er dazu keine Stellung beziehen. Jedenfalls hätte die Bauaufsicht jüngst die Fortsetzung der Arbeiten auf dem Grundstück genehmigt.Meinung

Fahrlässig
Man sollte meinen, dass sich baupolizeiliches Handeln danach richtet, ob von Gebäuden an die ein Mehrfamilienhaus angebaut wird, ein Risiko ausgeht oder nicht. Dies war offensichtlich der Fall, als die Ruinen auf dem Grundstück Kunohof 13/15 bei Bauarbeiten wie Kartenhäuser zusammenklappten und dabei das Nachbarhaus ruinierten. Ein Jahr später traut sich ein Fachmann immer noch nicht in das akut einsturzgefährdete Haus und die vorläufige Sicherung dieses Hauses lässt immer noch zu wünschen übrig. Trotzdem gibt der Kreis die Arbeiten auf dem Nachbargrundstück frei. Darüber kann man sich nur wundern, denn das Risiko, dass dieses Haus zum Teil kollabiert, besteht nach wie vor. Anders sind die Ausführungen der Struktur- und Genehmigungsdirektion nicht zu verstehen, die fordert, dass die Baustelle gegen herunterfallende Steine abgesichert wird, bevor die Arbeiten dort fortgesetzt werden. Für die Baupolizei sollte das Grund genug sein, die Baustelle zu stoppen, bis die Standsicherheit des Nachbarhauses gewährleistet ist. Alles andere wäre zumindest fahrlässig und hätte entsprechende straf- wie zivilrechtliche Folgen zur Konsequenz, etwa wenn der Kamin auf die Straße kippt und dabei Menschen zu Schaden kommen. saarburg@volksfreund.deExtra

Behörde verlangt bessere Sicherung
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Der Kunohof liegt in einer Denkmalschutzzone. Deshalb sind dort Umbauten und Neubauten von Häusern nur mit Genehmigung der Denkmalbehörde erlaubt. Auf dem Grundstück 13/15 standen lange Jahre zwei marode, leerstehende Gebäude. Die Stadt war froh, dass die Eigentümer endlich ein Konzept gefunden hatten, um die Häuser in Wohnungen umzubauen. Beim Start der Sanierungsarbeiten stürzten sie allerdings ein. Sorgen bereitet der Stadt nach wie vor die Häuserzeile gegenüber des Eingangsportals der Kirche Sankt Laurentius. Hier sind die Stadt, die Kirchengemeinde als Eigentümerin der Gebäude und das Landesdenkmalamt seit langer Zeit auf der Suche nach einer Lösung, bisher allerdings ohne zählbare Erfolge. itz

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