Bei Verstößen wird abgeschleppt

KONZ. (red) Für das Konzer Heimat- und Weinfest vom 15. bis 18. Juli sind wieder spezielle Verkehrsregelungen notwendig. Die Verwaltung informiert über die wesentlichen Punkte.

Es bleibt dabei, dass während des Festes der gesamte Marktplatz, die Parkplätze hinter dem Rathaus (Verwaltungsgebäude I) und der Parkplatz hinter dem Verwaltungsgebäude II dem "öffentlichen Verkehr entzogen" werden. Die Absperrung erfolgt durch Schranken und Verkehrszeichen "Verbot für Fahrzeuge aller Art", wobei intern der Lieferverkehr geduldet wird, der zur Versorgung der Stände erforderlich ist. Für den Lieferverkehr und den ebenfalls notwendigen Verkehr mit Dienstfahrzeugen gilt das Gebot der Schrittgeschwindigkeit. Die Brückenstraße behält ihre bisherige Verkehrsregelung für den fließenden Verkehr (teilweise Einbahnstraße). Zur Sicherstellung einer ungehinderten Durchfahrt für Rettungsfahrzeuge und zur Aufrechterhaltung des fließenden Verkehrs wird einseitig absolutes Halteverbot angeordnet. Die Straße "Am Markt" ist wie bisher von der Brückenstraße aus nur bis zur Rathausrückfront und nur für Anlieger- und Lieferverkehr befahrbar. Bezüglich des ruhenden Verkehrs gelten die bisherigen Regelungen (Halteverbot und eingeschränktes Halteverbot), soweit nicht Teile des Parkraumes von Schaustellern oder Ständen belegt sind. Der Rest der Straße ist gesperrt und Teil des Festplatzes. Die Schillerstraße (L 138) wird für den fließenden Verkehr offen gehalten, da keine geeigneten Umleitungsmöglichkeiten vorhanden sind. Für beide Fahrtrichtungen wird die Geschwindigkeit auf 30 km/h beschränkt, beginnend an der Granastraße (L 138) und endend an der Einmündung der Goethestraße (Ortsstraße). Die Bushaltestelle "Am Markt" sowie die Taxistände bleiben unverändert bestehen. Für die verbleibende Strecke der Schillerstraße wird beidseitig absolutes Halteverbot angeordnet.RMV bietet zusätzlichen Linienverkehr an

Die Goethestraße bleibt für beide Fahrtrichtungen befahrbar. Für die zur Bahn gelegene Seite bleibt es bei dem bestehenden eingeschränkten Halteverbot bis zur Baustoffhandlung Blasius. In der Bahnhofstraße muss beidseitig, zwischen Schillerbrücke und der Metzgerei Reck, eine Halteverbotsstrecke eingerichtet werden. Die Verwaltung weist darauf hin, dass von der RMV an allen Festtagen ein zusätzlicher Linienverkehr eingerichtet wird. Der Fahrplan wird im Bereich des Festplatzes mehrfach veröffentlicht. Nähere Informationen sind bei der örtlichen Verkehrsbehörde (Telefon 83159) erhältlich. Die An- und Abfahrt der Busse erfolgt in der Granastraße, neuer Busbahnhof Konz-Mitte. Zudem stehen auch in diesem Jahr die Parkmöglichkeiten innerhalb des "Saar-Mosel-Einkaufszentrums" kostenlos zur Verfügung. Das Feuerwerk wird am Freitag, 15. Juli, 22.30 Uhr, vom Saarufer aus abgeschossen (Gemarkung Könen). Aus Verkehrssicherheitsgründen wird die Polizei sich während des Abbrennens des Feuerwerks verstärkt an den Brennpunkten des Verkehrs aufhalten, um die Verkehrsregelung zu übernehmen. Dazu werden die Saarstraße (L 137) und die Saarbrücke (B 51) für die Dauer des Feuerwerkes für den Durchgangsverkehr gesperrt. Der Konzer City-Lauf beginnt am Samstag, 16. Juli, um 18 Uhr. Die Laufstrecke wird durch Verkehrszeichen für den Fahrzeugverkehr gesperrt. Zusätzlich erfolgt eine Verkehrsregelung durch die Polizei und die Freiwillige Feuerwehr Konz. Die Festbesucher werden gebeten, während des Laufes die Parkmöglichkeiten im Bereich des Schul- und Sportzentrums zu nutzen, da in dieser Zeit große Teile der Stadt für jeglichen Fahrzeugverkehr gesperrt sind. Die Umleitung des Verkehrs erfolgt über Saarstraße, Bahnhofstraße, Schillerstraße (L 138) sowie aus Richtung Trier über die Straße entlang der TWD Kuag (K 134). Die Polizei wird durch verstärkte Präsenz das Heimatfestgeschehen betreuen. Jeweils ein bis zwei Dienstkräfte des Ordnungsamtes sind an allen vier Festtagen abends in der Nähe des Festplatzes, um den ruhenden Verkehr zu überwachen. Bei groben Verkehrsverstößen wird eingegriffen und abgeschleppt.

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