Bereitschaft an Karneval
Saarburg (red) Die Mitarbeiter des Amtsgerichtes Saarburg haben an Rosenmontag, 4. Februar, und Fastnachtsdienstag, 5. Februar dienstfrei. Für dringende Angelegenheiten ist an beiden Tagen von 10 bis 12 Uhr ein Bereitschaftsdienst eingerichtet.
18.01.2008
, 21:35 Uhr