Justiz Strafe zu niedrig? Landgericht muss das Verfahren gegen einen Zahnarzt neu verhandeln

Trier · Ein Zahnarzt, der seine Mitarbeiterinnen heimlich beim Umziehen gefilmt hat, wurde schon verurteilt. Die Staatsanwaltschaft will aber eine härtere Strafe. Das Berufungsverfahren beginnt am Montag.

Berufungprozess gegen Zahnarzt, der Mitarbeiterinnen heimlich gefilmt hat
Foto: TV/Friedemann Vetter

Der 57-Jährige, der sich ab Montag, 14. März, vor dem Landgericht Trier verantworten muss, hat schon gestanden. Es gibt auch ein Urteil gegen den Zahnarzt aus dem Kreis Trier-Saarburg. Er hat auch zugegeben, seine Mitarbeiterinnen mit einer versteckten Minikamera beim Umziehen gefilmt und seine Nachbarin mit einer Fotokamera nackt aufgenommen zu haben.

Allerdings ist die Staatsanwaltschaft Trier nicht zufrieden mit den 85 Tagessätzen à 130 Euro, zu denen das Amtsgericht Saarburg den Mann verurteilt hat. Sie fordert eine härtere Strafe für den Mann und hat deshalb Berufung in dem Verfahren eingelegt, die das Landgericht als nächste Berufungsinstanz zugelassen hat. 

Deshalb rollt das Landgericht Trier das Verfahren komplett neu auf. Damit Zeugenaussagen aufgenommen, Beweise geprüft und Plädoyers gehört werden können, hat das Gericht zwei Verhandlungstage angesetzt. Der erste beginnt am Montag, 14. März, um 9.30 Uhr, der zweite am Mittwoch, 23. März, ebenfalls um 9.30 Uhr.

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