Bewährungsstrafe für früheren Kassenwart

Daun. (sts) Einst war er in weiten Teilen der Vulkaneifel bekannt wie der sprichwörtliche bunte Hund: vor allem als Polizeibeamter, aber auch wegen seines Engagements bei den Fußballern des TuS Daun.

Bekannt, beliebt, geschätzt, eine Vertrauensperson: Und so jemand soll 56 000 Euro unterschlagen haben? Vorstellen konnte sich das kaumjemand, aber - er hat.

Der 65 Jahre alte pensionierte Polizist ist gestern aber genau deswegen zu einer Freiheitsstrafe von elf Monaten auf Bewährung verurteilt worden. Von 2004 bis Anfang 2009 hatte er als Kassierer des Fördervereins Fußball des TuS Daun unter anderem Aufwandsentschädigungen für Mitglieder auf sein eigenes Konto überwiesen.

Für insgesamt 181 Fälle hat sich der 65-Jährige zu verantworten. "Wie ist es dazu gekommen?", fragt Richter Hans Schrot den Angeklagten. "Pure Geldnot", antwortet dieser und schildert mit leiser, teils stockender Stimme, wie er - schon lange bevor er zu illegalen Mitteln griff - immer tiefer in eine Schuldenspirale geraten war. Schon mit seinem Hausbau Anfang der 1970er Jahre habe er sich übernommen, neue Kredite und Umschuldungen seien gefolgt, die finanzielle Situation aber immer schlechter geworden. Er hat Schulden von rund 120 000 Euro, inklusive der 56 000 Euro, die der Förderverein von ihm zurückfordert. Bislang hat er nur einen Bruchteil dieser Summe zurückgezahlt.

Als Schatzmeister des Fördervereins begann er 2004, Geld zu unterschlagen. Löcher in seinen privaten Finanzen wurden immer wieder mit Geld des Fördervereins gestopft, und den Zeitpunkt, "die Reißleine zu ziehen, haben Sie verpasst. Ihnen muss doch klar gewesen sein, dass das nicht auf Dauer funktionieren kann", stellt der Richter fest.

Der Angeklagte gesteht alles, was ihm vorgeworfen wird, und erklärt mehrfach: "Es tut mir sehr leid, ich schäme mich sehr." Er sei nur noch ein "Häufchen Elend", sagt sein Anwalt Hans-Josef Ewertz, und verweist auf die privaten Folgen für den ehemaligen Polizisten: Scheidung, Verlust des Hauses, gesundheitliche Probleme.

Mit seinem Urteil - elf Monate auf Bewährung und eine monatliche Zahlung von 600 Euro an den Förderverein zur Wiedergutmachung des Schadens - folgt Richter Schrot weitgehend den Vorschlägen von Anklagevertreter und Verteidiger. In der Urteilsbegründung sagt er deutlich: "Es ist keine Kleinigkeit, was hier verhandelt wurde." Allerdings habe der Förderverein dem damaligen Schatzmeister zu viel Vertrauen entgegengebracht, und es habe keine Kassenprüfung gegeben, die eigentlich jährlich hätte stattfinden müssen. Alles in allem hält der Richter "elf Monate für angemessen". Ein Urteil, das der frühere Polizist sofort akzeptiert. Seine Pension hätte er verloren, wenn er zu einer Strafe von mindestens zwei Jahren verurteilt worden wäre. Ob es andere Konsequenzen gibt, ist noch offen. Karl-Peter Jochem, Sprecher des Polizeipräsidiums Trier: "Wann das Disziplinarverfahren gegen den Ruhestandsbeamten beendet ist, steht noch nicht fest. Zunächst wird das Urteil des Gerichts geprüft."

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