Bis hierhin und nicht weiter

"Betreten verboten"-Schilder machen seit kurzem klar, dass Fußgänger auf dem Oberbilliger Deich nicht erwünscht sind - zum Unmut der moselverwöhnten Bürger.

Oberbillig. "Betreten verboten" prangt seit kurzem an den Zugängen zum Oberbilliger Deich, der die Gemeinde im Falle des Falles vor Hochwasser schützen soll. Der Absender des Verbots: die rheinland-pfälzische Wasserwirtschaftsverwaltung. Sie hat die vorherigen "Betreten auf eigene Gefahr"-Schilder durch die neuen ersetzen lassen. "Die Gemeinde wurde darüber im Vorfeld nicht informiert", sagt Ortsbürgermeister Andreas Beiling. Der Grund für seine Aufregung: Seiner Ansicht nach hätte es da Diskussionsbedarf gegeben. Der Weg auf dem Deich werde bislang ohne Zwischenfälle von sehr vielen Leuten genutzt, von Familien mit Kindern, die mit dem Dreirad darüber fahren, von Rollstuhlfahrern, von Kindergartenkindern und etlichen Spaziergängern. Die schöne Aussicht zum Dorf, zur Mosel und zur Nachbargemeinde Wasserbillig mache den Weg so attraktiv. Doch nun fühlten sich viele Bürger durch die Schilder eingeschränkt und von der Mosel ferngehalten, so Beiling. Richtig so, sagt die zuständige Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord in Koblenz. Sie verteidigt ihre Maßnahme, über die sie sehr wohl vorher den Ortsbürgermeister in Kenntnis gesetzt habe. "Die Nutzer dieses Wegs über den Deich setzen sich stets einer latenten Gefahr aus, sich zu verletzen", sagt SGD-Pressesprecherin Sandra Hansen-Spurzem. Land will Haftung nach Unfällen ausschließen

Der Hintergrund zu dem verschärften Zugangs-Verbot ist aber in erster Linie ein rechtlicher: Sollte einmal ein Unfall passieren und womöglich ein Spaziergänger vom Weg abkommen, könne bei "Betreten auf eigene Gefahr"-Schildern eine Haftung des Landes nicht ganz ausgeschlossen werden. Anders als bei "Betreten verboten"-Schildern: "Da besteht jeglicher Haftungsausschluss", erklärt Hansen-Spurzem. Und um auch Rollstuhlfahrer vor einem Unglück zu bewahren, hat die SGD nicht nur Schilder, sondern auch Metallstreben an der Rampe zur "Deichkrone" anbringen lassen. Ob sich die Bürger nun an das Verbot halten, werde nicht kontrolliert.Alles unnötig, findet Ortsbürgermeister Beiling. Und wenn auch mal jemand aus der Spur gerate, gäbe es genug Wiese, um sich zu fangen. "Da fällt ja keiner direkt ins Wasser."Was in Oberbillig nun bereits umgesetzt wurde, könnte in der Moselgemeinde Lieser auch bald eingeführt werden. Der Ort in der Verbandsgemeinde Bernkastel-Kues hat einen ähnlichen Hochwasserschutz wie Oberbillig. Doch Ortsbürgermeister Gerhard Stettler sagt: "Bei uns ist das noch kein Thema."

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort