Feuerwehr Brennender Holzstapel löst Großeinsatz aus

Saarburg · 50 Wehrleute sind am Mittwochabend zu einem Brand im Gewerbegebiet Irscher Straße in Saarburg ausgerückt. Ein Hallenbrand war gemeldet. Tatsächlich stand ein Holzstapel auf einem Firmengelände in Flammen.

 Die Feuerwehr löscht einen Brand im Gewerbegebiet Irscher Straße in Saarburg. Ein Holzstapel stand in Flammen.

Die Feuerwehr löscht einen Brand im Gewerbegebiet Irscher Straße in Saarburg. Ein Holzstapel stand in Flammen.

Foto: Wilfried Hoffmann

(mai/whrc) Eine Industriehalle im Gewerbegebiet Irscher Straße in Saarburg brennt. Diese Meldung hat laut Wehrleiter Bernhard Hein am Mittwoch gegen 19 Uhr die Feuerwehr erreicht. Alarmiert wurden daraufhin die Feuerwehren aus Beurig, Saarburg, Irsch und Konz.

Rund 50 Einsatzkräfte rückten aus. Doch was sie auf einem Firmengelände fanden, war ein brennender Holzstapel, der stark rauchte. Mehrere Kubikmeter Bauholz standen in Flammen. Die Einheiten aus Serrig und Konz konnten deshalb den Einsatz abbrechen. Eineinhalb Stunden  waren Wehrleute mit dem Löschen des Brandes beschäftigt. Das Deutsche Rote Kreuz und die Polizei waren vor Ort. Letztere hat die Ermittlungen zur Brandursache aufgenommen.

Laut Susanne Rendenbach, Pressesprecherin der Verbandsgemeindeverwaltung Saarburg, hat ein Mitarbeiter des Ordnungsamts am Vortag auf demselben Firmengelände zufällig gesehen, dass Holz verbrannt wurde. Er habe den Mitarbeiter vor Ort verwarnt. Dieser habe daraufhin einen Schlauch geholt, sagt Rendenbach. Die Pressesprecherin weist daraufhin, dass die Verwaltung im Fall des Brandes Vorsatz vermute und eine Rechnung über den Feuerwehreinsatz ausstellen werde, sofern die Polizei eine Ordnungswidrigkeit feststelle. Laut Bernhard Hein, Wehrleiter der VG Saarburg, ist es verboten, Bauholz zu verbrennen. Dieses Material müsse auf einer Deponie entsorgt werden.

Hein stellt darüber hinaus fest, dass die Feuerwehr in der VG Saarburg 2017 in rund 20 Fällen wegen Feueralarms ausgerückt sei, vor Ort sich dann aber herausgestellt habe, dass jemand seine Gartenabfälle abfackele. Auch in diesen Fällen habe die Verwaltung den Feuerwehreinsatz in Rechnung gestellt.

Laut der „Landesverordnung über die Verbrennung pflanzlicher Abfälle außerhalb von Abfallbeseitigungsanlagen“ ist das Verbrennen von Gartenabfällen verboten, wenn der Abstand zu Gebäuden und öffentlichen Verkehrswegen unter 50 Metern beträgt.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort