Ausbaubeiträge Initiatoren von abgelehntem Bürgerbegehren in Züsch ziehen vor Gericht

Züsch · War es rechtmäßig, dass der Züscher Gemeinderat im April ein Bürgerbegehren zu den neu eingeführten Ausbaubeiträgen zurückgewiesen hat? Das soll jetzt das Verwaltungsgericht klären. Warum die Initiatoren des Begehrens diesen Schritt gehen und warum der Ortschef schon den nächsten Rechtsstreit kommen sieht.

 Das Bürgerhaus in Züsch ist am 8. April 2022 gut gefüllt, als über die Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens zu den Straßenausbaubeiträgen entschieden wird. Der Gemeinderat nimmt das Begehren damals nicht an, weil es nach Ansicht der Verwaltung einen formellen Fehler enthält. Dagegen klagen die Initiatoren nun vor Gericht.

Das Bürgerhaus in Züsch ist am 8. April 2022 gut gefüllt, als über die Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens zu den Straßenausbaubeiträgen entschieden wird. Der Gemeinderat nimmt das Begehren damals nicht an, weil es nach Ansicht der Verwaltung einen formellen Fehler enthält. Dagegen klagen die Initiatoren nun vor Gericht.

Foto: Trierischer Volksfreund/Christa Weber

Der seit Monaten schwelende Streit um Straßenausbau-Beiträge in Züsch beschäftigt nun auch die Juristen. Denn die Initiatoren eines Bürgerbegehrens, das der Gemeinderat im April als unzulässig zurückgewiesen hat, haben dagegen Klage beim Verwaltungsgericht Trier eingereicht.