Gericht lehnt Berufungsantrag ab Züscher Bürgerbegehren gegen Ausbaubeiträge endgültig gescheitert

Züsch/Koblenz · Der Gemeinderat Züsch hat richtig gehandelt, als er vor etwa einem Jahr ein Bürgerbegehren gegen die neu eingeführten Straßenausbau-Beiträge zurückwies. Ein entsprechendes Urteil der Trierer Richter hat inzwischen auch das Oberverwaltungsgericht in Koblenz bestätigt.

 Der Ausbau der L166 in Züsch und das geänderte Modell für die Anliegerbeiträge sind im vergangenen Jahr der Auslöser für ein Bürgerbegehren. Nach einer weiteren richtlichen Prüfung steht nun endgültig fest: Das Bürgerbegehren wurde zu Recht abgewiesen.

Der Ausbau der L166 in Züsch und das geänderte Modell für die Anliegerbeiträge sind im vergangenen Jahr der Auslöser für ein Bürgerbegehren. Nach einer weiteren richtlichen Prüfung steht nun endgültig fest: Das Bürgerbegehren wurde zu Recht abgewiesen.

Foto: Trierischer Volksfreund/Christa Weber

Ein Bürgerbegehren in Züsch, das sich gegen die im Oktober 2021 eingeführten wiederkehrenden Straßenausbau-Beiträge richtete, war unzulässig. Das hatte Ende des vergangenen Jahres bereits das Verwaltungsgericht in Trier festgestellt und eine Klage der Initiatoren des Begehrens abgewiesen (wir berichteten). Inzwischen steht fest, dass die Kläger auch mit ihrem Antrag auf Berufungszulassung beim Oberverwaltungsgericht (OVG) in Koblenz gescheitert sind. Die Richter dort lehnten den Antrag ab.