Bürgerhaus-Mieten steigen

Untereinander vergleichbar und den gestiegenen Energiekosten angepasst: Der Konzer Stadtrat hat für die Bürgerhäuser neue Benutzungsgebühren festgesetzt.

Konz. (api) Geburtstage, Hochzeiten und Beerdigungen werden nicht selten in gemeindeeigenen Bürgerhäusern oder öffentlichen Sälen gefeiert. Wer in Zukunft diese Räume privat nutzen will, muss mit erhöhten Gebühren rechnen. Der Stadtrat hat in seiner jüngsten Sitzung die Gebührenordnungen im Stadtgebiet den gestiegenen Energiekosten angepasst. Außerdem wurden die Sätze so vereinheitlicht, dass Gebühren nun auf der Fläche der nutzbaren Räume basieren.

Kloster Karthaus: Für private Feiern im Festsaal muss statt 130 Euro nun 200 Euro Nutzungsentgelt gezahlt werden. Für den Nebensaal gilt nun ein Satz von 100 Euro statt 50 Euro. Die Reinigungspauschale beträgt 50 statt 40 Euro für Festsaal und Galerie, 30 statt 20 Euro für den Nebensaal. Die Nutzung des Raums im Zwischengeschoss kostet jetzt 50 Euro, 30 Euro fallen für die Reinigung an.

Bürgerhaus in Konz-Oberemmel: Wer im großen Saal im Erdgeschoss des Bürgerhauses privat feiern möchte, zahlt für einen Raum und die Küche 100 Euro pro Tag plus Bewirtschaftungskosten, zwei Räume und Küche 150 Euro pro Tag plus Bewirtschaftungskosten.

Bürgerhaus in Konz-Könen: Die private Nutzung der Räumlichkeiten kostet 100 Euro pro Tag zuzüglich Bewirtschaftungskosten. Bürgerhaus in Konz-Krettnach: Wer im Krettnacher Bürgerhaus feiern möchte, muss 150 Euro pro Tag und die Bewirtschaftungskosten zahlen.

Bürgerhaus in Konz-Kommlingen: Für 50 Euro pro Tag und den Kosten für Energieverbrauch, etwaiger Reinigung und Hausmeister können hier Privatleute das Bürgerhaus nutzen.

Bei Veranstaltungen von Vereinen oder von Gewerbetreibenden gelten oftmals andere Gebührensätze. Sie sind bei den Ortsvorstehern zu erfragen.

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