Camper wollen am Fluss bleiben: Kreis setzt Räumung des Moselufers aus - Palzem will Stellplätze dauerhaft genehmigen

Palzem · Viele Camper an der Mosel zwischen Palzem und Nennig müssten eigentlich ihre Stellplätze aufgeben. Der Grund: Das Aufstellen von Campingwagen am Flussufer ist nicht erlaubt. Die Gemeinde plant, ein Sondergebiet auszuweisen, um die Dauercamper zu halten. Ob das realisiert werden kann, ist aber offen.

Camper wollen am Fluss bleiben: Kreis setzt Räumung des Moselufers aus - Palzem will Stellplätze dauerhaft genehmigen
Foto: (h_sab )

Palzem. Camper lieben Flüsse, besonders, wenn sie dort ihren Wohnwagen hinstellen können. Gerade an Wochenenden und in den Ferien sind Campingplätze oft überfüllt und die Abstände zum Nachbarn relativ dicht. Nicht so an der Mosel zwischen Palzem und Nennig (Saarland). Hier stehen auf vielen Wiesen am Moselufer viele Camper mit ihren Caravans, mit reichlich Abstand zu den Nachbarn.

Die Camperidylle ist jedoch bedroht. Sie ist in vielen Bereichen illegal. "Lediglich für einen Teil dieser Flächen liegen Baugenehmigungen vor. Die übrigen Grundstücke wurden ohne Bauerlaubnis zu Campingzwecken umfunktioniert. Für diese hat die untere Bauaufsicht der Kreisverwaltung entsprechende Beseitigungsverfügungen erwirkt", sagt Thomas Müller, Pressesprecher der Kreisverwaltung Trier-Saarburg.

Das heißt, dass die Camper die Grundstücke grundsätzlich räumen müssten (siehe Extra).
Das wäre eine Konsequenz, die der Palzemer Ortsbürgermeister Florian Wagner nicht will. "Das Moselvorland wird seit mehr als vier Jahrzehnten von Urlaubern und Wochenendgästen zum Campen sowie zum Zelten genutzt", sagt er auf TV-Anfrage. Und auch an der Mosel scheinen die Menschen kein Problem mit den illegalen Campern zu haben. "Seit meiner Jugend stehen dort Wohnwagen", sagt Armand Franck. Als Winzer habe er dort bis vor einigen Jahren regelmäßig Weinproben angeboten. "Die stören niemanden und sind gut fürs Geschäft", sagt er.Bebauungsplan muss her


Die Lösung für das Dilemma wäre ein Bebauungsplan, sagt Wagner. Der sieht vor, dass auf einer Länge von 1700 Metern ein Sondergebiet ausgewiesen wird, das der Erholung dient. Vorgesehen sind Stellflächen für Zelte, Wohnwagen und Wohnmobile. Dann gäbe es auch endlich Sanitäranlagen.
Vor diesem Hintergrund verzichtet der Kreis bislang auf einen Vollzug der Beseitigungsverfügungen. "Wir warten hierfür zunächst den Ausgang des anhängigen Planverfahrens ab", sagt Müller.

Ob der Bebauungsplan allerdings so realisiert werden kann, ist derzeit in der Schwebe. "Es gibt rechtliche Bedenken, ob in diesem Bereich der Mosel eine Sondernutzung zulässig ist", sagt Thomas Lang, der für die Gemeinde Palzem den Bebauungsplan erarbeitet hat. "Ein Bebauungsplan setzt ein Abwasserkonzept voraus. Die Herausforderung besteht darin, es so zu planen, dass es für die Saarburger Verbandsgemeindewerke finanziell Sinn macht, hier zu investieren."

Meinung

Auch Alternativen prüfen
Die rechtliche Lage am Palzemer Moselufer ist klar. Viele der Camper haben ihre Wohnwagen und Zelte illegal am Moselufer aufgestellt. Darüber kann auch nicht die Tatsache hinwegtäuschen, dass die Kreisverwaltung und die Gemeinde Palzem dies dulden. Sicher, die Räumungsverfügungen durchzusetzen, würde Unmut heraufbeschwören. Es gibt aber keinen Grund, diesen rechtswidrigen Zustand bis zum Sankt-Nimmerleins-Tag zu dulden. Vielmehr muss die Gemeinde prüfen, ob die Ausweisung einer Sondernutzungsfläche Campen auf einer Länge von 1700 Metern nötig ist. Möglicherweise ist als Alternative die Erschließung einer kleineren Fläche sinnvoll und auch für die Saarburger Verbandsgemeindewerke finanziell darstellbar. Dann müssten zwar die Camper etwas zusammenrücken, könnten sich aber weiter am schönen Moselufer bei Palzem erholen. saarburg@volksfreund.deExtra

Paragraf 81 Absatz 1 Satz 1 der rheinland-pfälzischen Bauordnung lautet: "Verstoßen bauliche Anlagen oder andere Anlagen und Einrichtungen im Sinne des Paragrafen 1 Absatz 1 Satz 2 gegen baurechtliche ... Vorschriften über die Errichtung, die Änderung, die Instandhaltung oder die Nutzungsänderung dieser Anlagen, so kann die Bauaufsichtsbehörde deren teilweise oder vollständige Beseitigung ... anordnen ..., wenn nicht auf andere Weise rechtmäßige Zustände hergestellt werden können." Dafür muss die Kreisverwaltung grundsätzlich prüfen, ob die Schwarzbauten sowohl gegen formelles wie auch gegen materielles Recht verstoßen. itz

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