Chef des Wellener Bergwerks angeklagt

Wellen/Trier · Der Geschäftsführer der TKDZ soll Aufträge erteilt haben, obwohl er Rechnungen in Höhe von fast 16 000 Euro nicht habe bezahlen wollen. Die Staatsanwaltschaft hat Anklage erhoben.

Wellen/Trier. Der Geschäftsführer der TKDZ GmbH in Wellen (Trierer Kalk-, Dolomit- und Zementwerke) wird sich möglicherweise vor Gericht verantworten müssen. Die Staatsanwaltschaft Trier wirft ihm Betrug vor und hat beim Amtsgericht Saarburg Anklage erhoben.
Der Geschäftsführer soll Aufträge im Wert von etwa 16 000 Euro erteilt haben, obwohl er die Rechnungen nicht habe bezahlen wollen, lautet der Vorwurf. Zwei Unternehmen hatten im Wellener Bergwerk Messstellen für Grundwasseranalysen aufgestellt. Das Gericht bestätigte den Eingang der Anklageschrift, hat aber noch nicht über die Erhebung der Strafklage entschieden. Ein Termin für einen Prozess stehe noch nicht fest; zunächst müsse der Beschuldigte angehört werden. Der Bergwerkschef gilt bis zu seiner Verurteilung als unschuldig.
Es hatte immer wieder Gerüchte um die Zahlungsfähigkeit der TKDZ gegeben (der TV berichtete). "Beschäftigte haben berichtet, dass in den vergangenen Monaten die Löhne verspätet überwiesen wurden - bis zu vier Wochen. Derzeit stehe der Lohn für Oktober noch aus," sagt Patrick Leveringhaus, als Gewerkschaftssekretär der Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie (IGBCE) zuständig für die TKDZ. Bisher sei das Geld oft kurz vor Ablauf einer Vierwochenfrist auf dem Konto der Beschäftigten eingegangen. "Erst wenn ein komplettes Monatsgehalt fehlt, kann ein Insolvenzverfahren beantragt werden", sagt der Gewerkschafter.
Die Belegschaft habe aber bisher stets darum gebeten, noch keine rechtlichen Schritte gegen das Unternehmen einzuleiten. "Wir warten jetzt ab, ob bis zum 15. Dezember das Geld kommt. Dann sehen wir weiter", sagt Leveringhaus.
Der Manager sagt auf TV-Anfrage: "Nach Auskunft meines Steuerberaters wurden die ausstehenden Löhne kürzlich überwiesen." Der TV hat zudem um eine Stellungnahme zur Anklageschrift gebeten. Der Geschäftsführer bestätigte, dass die ausstehenden Rechnungen der Messfirma noch nicht beglichen sind. Er kündigte an: "Sie werden noch bezahlt."
Die österreichische Porr AG hat nach eigener Auskunft Interesse an dem Wellener Bergwerk und steht in Verhandlungen mit der TKDZ (der TV berichtete). Der Konzern mit Niederlassungen in Deutschland, Österreich und Osteuropa hat auch dicke Aufträge für den Tunnelbau bei Stuttgart (Bahnhof Stuttgart 21) an Land gezogen. Wellener Bürger befürchten, in den Stollen könnten Abfälle aus dem Tunnelbau eingelagert werden.
Am Montag waren Vertreter des Baukonzerns zu Gast im Wellener Ortsgemeinderat. In einer nicht öffentlichen Sitzung wollten sie den Rat über ihre Pläne informieren. Wellener Bürger hatten sich vor dem Gemeindehaus versammelt und gefordert, die Sitzung öffentlich abzuhalten. Ortsbürgermeister Hans Dostert hatte angeregt, ausgewählte Vertreter des Vereins Sauberes Wellen zur Sitzung zuzulassen. Der Rat hatte sich allerdings dagegen ausgesprochen. "Es wurden auch rechtliche Dinge diskutiert, die nicht für die Öffentlichkeit bestimmt sind", sagte Dostert. Eine Bürgerversammlung werde abgehalten, wenn die Porr AG ihre endgültige Entscheidung getroffen habe. Bis jetzt seien keine Verträge unterzeichnet worden.
Viele der Wellener vor dem Gemeindehaus kritisieren den Rat. "Es hat immer geheißen, alles, was das Bergwerk angeht, soll öffentlich sein", sagt Inge Boers. Günther Wagner ist in Rage: "Der Gemeinderat steht nicht hinter uns." Harro von Lieres, Sprecher des Vereins, äußert sich moderater: "Ich glaube, dass der Rat auf unserer Seite ist. Aber wir wünschen uns eine transparentere Kommunikation." Jean Goedert meint: "Das Bergwerk ist ein Fremdkörper. Statt dessen sollte es Tourismus und Wohnen geben."Extra

Die Insolvenz eines Unternehmens liegt vor, wenn entweder Überschuldung vorliegt, das heißt, die Verbindlichkeiten höher als das Vermögen sind, oder das Unternehmen zahlungsunfähig ist, es also seine Zahlungspflichten zum Zeitpunkt der Fälligkeit nicht erfüllen kann. Wird ein Unternehmen insolvent, haben die Verantwortlichen die Pflicht, binnen drei Wochen nach Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung ein Insolvenzverfahren zu beantragen. Tun sie das nicht, können sie wegen Insolvenzverschleppung mit bis zu drei Jahren Gefängnis bestraft werden. thie

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort