"Das Geld lag im Vitrinenschrank oder hinterm Bett versteckt"

Trier/Konz · Im Prozess um den gewaltsamen Tod einer 63-jährigen Konzerin haben der Sohn und der Schwiegersohn des Opfers ausgesagt. Beide berichten von einem schlechten Verhältnis der Mitangeklagten zu der 63-Jährigen.

Trier/Konz. Ein 42-jähriger Konzer soll bei einem Einbruch überrascht worden sein und daraufhin die Hausbesitzerin getötet haben. Mitangeklagt am Landgericht Trier ist seine Ehefrau, die den Einbruch bei ihrer Ex-Schwiegermutter mitgeplant haben soll (der TV berichtete).
Die Zeugenaussagen am Mittwoch bringen vor allem Aufschlüsse zu den Vermögensverhältnissen und Gewohnheiten der Getöteten sowie der Beziehungen zu ihrem Umfeld.

Der Sohn: "Meine Mutter war ein sparsamer Mensch. Und sie hat ihr Geld gerne im Haus aufbewahrt", sagt der 40-jährige Sohn der Getöteten und Ex-Mann der Angeklagten. Seine Mutter habe die Angewohnheit gehabt, finanzielle Dinge in ein Büchlein einzutragen und es zusammen mit Bargeld im Vitrinenschrank im Esszimmer aufzubewahren. Auch hinterm Bett habe sie lange Zeit Geld versteckt. Ihren Tresor habe sie nicht mehr öffnen können, da sie die Zahlenkombination vergessen habe.
"Meine Ex-Frau wusste, dass meine Mutter eine großzügige Rente hat und Geld im Haus aufbewahrt", sagt der 40-Jährige. Als er noch in einem Haus seiner Mutter zur Miete gewohnt habe, habe er ihr monatlich 800 Euro Miete in bar gebracht. Seine Ex wiederum habe viele Schulden angehäuft: "Darüber war meine Mutter irgendwann so verärgert, dass sie keinen Kontakt mehr zu ihr haben wollte."

Der Schwiegersohn: Der 37-jährige Schwiegersohn des Opfers bestätigt, das Verhältnis zwischen seiner Schwiegermutter und deren ehemaliger Schwiegertochter sei "ziemlich angespannt" gewesen, weil sie "Schulden auf ihre Kinder gemacht" habe. So sei das erste Azubi-Gehalt ihres Sohnes gepfändet worden, um ihre Schulden zu decken.
Und der Schwiegersohn bestätigt noch einen zweiten Sachverhalt: Auch er habe, seit er mit seiner Familie das Mietshaus seiner Schwiegermutter bewohne, dieser die monatliche Miete in Höhe von 1000 Euro bar vorbeigebracht. Das passt zur bekannten Gewohnheit der 63-Jährigen, Bargeld daheim aufzubewahren. Das machte ihr Haus zu einem lohnenden Ziel für mögliche Einbrecher, die davon wussten. cus
Die Verhandlung wird am Mittwoch, 18. Mai, fortgesetzt.
Extra

Das Gericht wies einen Befangenheitsantrag des Verteidigers der Angeklagten als unbegründet zurück. Der vom Verteidiger beanstandete Haftbefehl gegen seine Mandantin sei aufgrund des dringenden Tatverdachts und der Fluchtgefahr gerechtfertigt. Die Angeklagte habe zuvor im VW Polo mit ihrem neuen Partner übernachtet. cus

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