Das Gesetzbuch als rettender Strohhalm?

Die Bemühungen um das Golfpark-Projekt auf dem Fellericher Plateau gehen weiter: Nun beantragt Verbandsvorsteher Josef Weirich, dass sich die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord der Planung annimmt.

Konz/Tawern/Temmels. Wie schon in der Sitzung vor knapp zwei Wochen konnte sich der Planungsverband Golfpark auch beim jüngsten Treffen nicht auf die Offenlage des Bebauungsplans mit reiner Wohnbebauung einigen. Der Knackpunkt bleibt die Ferienhaus-Bebauung. Die Temmelser Ratsmehrheit hält an ihrer Forderung fest, dass 50 Prozent der Bebauung auf dem Fellericher Plateau aus Ferienhäusern bestehen soll, Tawerns Mehrheit ist dagegen und favorisiert die Bebauung mit Dauer-Wohneinheiten (der TV berichtete). Trotz dieser Uneinigkeit beteuern beide Gemeinden, an dem Projekt Golfpark weiterarbeiten zu wollen. Nun möchte Josef Weirich, Verbandsvorsteher und Ortsbürgermeister von Tawern, den Paragrafen 205, Absatz 3, des Baugesetzbuchs bemühen. Dort heißt es: "Kommt eine Einigung über die Satzung oder über den Plan unter den Mitgliedern (des Planungsverbandes, Anmerkung der Redaktion) nicht zustande, stellt die zuständige Landesbehörde eine Satzung oder einen Plan auf und legt sie dem Planungsverband zur Beschlussfassung vor. Einigen sich die Mitglieder über diese Satzung oder diesen Plan nicht, setzt die Landesregierung die Satzung oder den Plan fest." Hilfe für den Planungsverband

Im konkreten Fall soll also zunächst die Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord eingreifen - so wird es Weirich beantragen. "Ob es die SGD Nord auch macht, sei dahingestellt." Aber er wolle alle Mittel nutzen, das Golfpark-Projekt am Leben zu halten. Joachim Mimler, Ortsbürgermeister von Temmels, bezeichnet auf TV-Anfrage den Vorstoß Weirichs als "Scheingefecht" und sieht keine Erfolgschancen des Antrags. "Die Planungshoheit obliegt den Gemeinden, nicht einer Behörde", sagt er. Nach TV-Informationen bleibt dieses Recht beim Eingreifen der SGD Nord allerdings unberührt. Das Verfahren beinhaltet dem Vernehmen nach zunächst nur eine Hilfestellung für den Planungsverband, um in der Sache zu einem Ergebnis kommen zu können.Unabhängig vom konkreten Golfpark-Projekt wird generell der Plan, den die SGD Nord vermutlich ausarbeiten wird, nicht von der Landesbehörde zwingend festgesetzt. Eine Festsetzung kann erst durch die Landesregierung, nach Beteiligung der Gemeinden, für deren Gebiet der Bauleitplan aufgestellt werden soll, erfolgen. Zum anderen kann der Antrag zurückgenommen werden oder es könnte sich der Planungsverband alternativ auflösen und damit das Verfahren beenden.Verbandsvorsteher Weirich stellt in den nächsten Tagen die Verträge und Pläne des Golfpark-Projekts zusammen. Mit einer Antwort der SGD Nord rechnet er in den nächsten Wochen. fcg

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