Prozess am Landgericht 71-Jähriger wegen Drogenhandels verurteilt

Reinsfeld/Trier · Er soll über anderthalb Jahre hinweg mit Haschisch gehandelt haben und im Besitz mehrerer Schusswaffen gewesen sein, die er teilweise beim Verkauf der Drogen dabei gehabt haben soll. Die Erste Große Strafkammer des Landgerichts Trier hat am vergangenen Mittwoch einen 71-jährigen Mann wegen bewaffneten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in Tateinheit mit Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt.

 Über anderthalb Jahre hinweg soll der Mann in Reinsfeld mit Haschisch gehandelt haben.

Über anderthalb Jahre hinweg soll der Mann in Reinsfeld mit Haschisch gehandelt haben.

Foto: picture alliance / Martin Schutt/Martin Schutt

Die Vollstreckung der Freiheitsstrafe wird zur Bewährung ausgesetzt. Außerdem hat das Gericht die Einziehung der Taterträge in Höhe von 1800 Euro aus dem Vermögen des Angeklagten angeordnet. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Dem Mann war vorgeworfen worden, zwischen Ende Mai 2018 und dem 4. September 2019 in Reinsfeld mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge Handel getrieben zu haben und dabei eine Schusswaffe oder sonstige Gegenstände mit sich geführt zu haben, die zur Verletzung von Personen geeignet und bestimmt waren. Außerdem soll er Betäubungsmittel in nicht geringer Menge besessen haben.

Der nun Verurteilte soll im Sommer 2018 insgesamt zwei Kilogramm Haschisch erhalten haben. Dieses soll zum Verkauf und zum Eigenkonsum bestimmt gewesen sein. Aus diesem Vorrat soll er über den Zeitraum von rund anderthalb Jahren unterschiedliche Mengen Haschisch an verschiedene Abnehmer verkauft haben.

In seiner Wohnung soll er am 4. September 2019 unter anderem noch 1140,4 Gramm Haschisch aufbewahrt haben. In einem Schuhschrank neben den Betäubungsmitteln soll er außerdem zugriffsbereit zehn Schreckschusswaffen, die teilweise unterladen oder ohne Magazin gewesen sein sollen, gelagert haben. Im Kleiderschrank seines Schlafzimmers soll sich außerdem eine funktionsfähige ungeladene Schusswaffe befunden haben, für die er keine Erlaubnis gehabt haben soll. Im daneben befindlichen Nachttisch soll der Angeklagte 400 Patronen gelagert haben.

Der 71-Jährige war bisher strafrechtlich nicht in Erscheinung getreten. Er saß seit dem 4. September 2019 in Untersuchungshaft.

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