Das Urteil ist gesprochen

Jetzt ist es amtlich: Der Vorsteher des Zweckverbandes Kindertagesstätte Gusenburg-Grimburg, Franz-Josef Weber, muss seine Äußerungen über eine zu geringe Qualifikation der KiTa-Leiterin Annette Jungblut zurücknehmen und darf seinen Vorwurf eines Mangels an Weiterbildung nicht wiederholen. Das hat das Arbeitsgericht Trier entschieden.

 Ob jetzt Ruhe in den Drei-Königen-Kindergarten kommt, steht noch nicht endgültig fest. Klägerin und Beklagter bekommen die schriftlichen Urteilsbegründungen erst zugestellt. TV-Foto: Herbert Thormeyer

Ob jetzt Ruhe in den Drei-Königen-Kindergarten kommt, steht noch nicht endgültig fest. Klägerin und Beklagter bekommen die schriftlichen Urteilsbegründungen erst zugestellt. TV-Foto: Herbert Thormeyer

Trier/Gusenburg/Grimburg. Weder der beklagte Zweckverbandsvorsitzende, Grimburgs Ortsbürgermeister Franz-Josef Weber, noch die Klägerin, die KiTa-Leiterin Annette Jungblut, waren zur Urteilsverkündung des Arbeitsgerichtes in Trier erschienen.

Kaum zwei Minuten dauerte die Verlesung des Urteils durch Richter Gert Boch: "Dem Beklagten, Franz-Josef Weber, wird auferlegt, die von ihm gemachten Aussagen über eine zu geringe Qualifikation und mangelnde Fortbildung der Klägerin, Annette Jungblut, zur Führung einer Kindertagesstätte, zurückzunehmen und in Zukunft zu unterlassen. Die Klage von Annette Jungblut auf Schmerzensgeld wird zurückgewiesen." (AZ 4 Ca 648/08)

Das Arbeitsgericht Trier habe sich lange mit dem Fall befasst und auch die Schmerzensgeldforderung der Kindergartenleiterin genau geprüft, erklärte Boch. Der Forderung nach Schmerzensgeld könne das Gericht nicht folgen.

"In Fragen der Gewährung von Schmerzensgeld gibt es in Deutschland strenge gesetzliche Regelungen. Die Voraussetzungen waren in diesem Fall nicht erfüllt", so der Arbeitsrichter. Eine Berufung sei jedoch möglich.

"Ich bin froh, das Verfahren bis hierhin durchgezogen zu haben, denn ich bin durch die Sache nicht nur krank geworden, mir sind auch Kosten entstanden", so die Reaktion einer fast erleichtert wirkenden KiTa-Leiterin Jungblut gegenüber dem Trierischen Volksfreund nach dem Urteil. Es sei doch schließlich um die Existenz gegangen. Ob sie in Berufung gehen will, wollte die Kindergartenleiterin erst entscheiden, wenn sie mit ihrem Anwalt die schriftliche Urteilsbegründung besprochen hat.

"Ich sehe die Sache jetzt als erledigt an", erklärte Franz- Josef Weber in einer ersten Stellungnahme. Jetzt stehe die Klägerin ja schlechter da als vorher, weil sie den angebotenen Vergleich abgelehnt hat: "Da hätte Frau Jungblut noch zehn Tage Sonderurlaub bekommen, jetzt nichts mehr." Deshalb wolle er den Fall nicht weiterverfolgen.

Weber hatte Jungblut im Februar 2008 gekündigt und sie nach Intervention der Kreisverwaltung wiedereingestellt.

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