Datenschutz

Zum Artikel "Ärger mit dem Schulbus" (TV vom 8. Oktober):

Wenn sich Eltern an den sogenannten Beschwerdemanager des Kreises Trier-Saarburg wenden, weil es aus ihrer Sicht erhebliche Probleme bei der ordnungsgemäßen Erfüllung der nach Paragraf 69 Schulgesetzbuch als Pflichtaufgabe des Kreises definierten Schülerbeförderung gibt, erhalten sie lediglich die Antwort, dass die Beschwerde an das Verkehrsunternehmen weitergeleitet wurde und man von diesem hören werde. Es sollen nun die Eltern die Aufgabe des Kreises erfüllen, mit dem Verkehrsunternehmen die Schülerbeförderung effektiv zu organisieren, ohne genaue Kenntnis der Vertrags- und Rechtslage? Zusätzlich verblüfft in diesem Zusammenhang der laxe Umgang mit den Daten der sich Beschwerenden. Geht man den in den Medien propagierten, offiziell gewünschten Weg zum Beispiel über die Internet-Seite des Kreises und füllt die Beschwerdemaske vollständig mit sämtlichen Daten wie Adresse und Telefonnummer sowie Name seines Kindes, besuchte Schule und Klasse aus, ist man ob der auf Nachfrage bestätigten, nicht-anonymisierten Weiterleitung seiner Beschwerde an das Verkehrsunternehmen nur noch fassungslos - dann hätte man sich doch gleich an das Verkehrsunternehmen wenden können! Hier wurde der Datenschutz mit Füßen getreten und die eigentlich zuständige Stelle hat ihre Existenzberechtigung verwirkt. Zunächst glaubten die einfallsreichen Entscheidungsträger sich der protestierenden Elternschaft durch eigenmächtiges Kürzen der Linienführung und Streichung von Haltestellen entledigen zu können. In diesem Zusammenhang verstießen sie nicht nur gegen geltendes Recht, sondern nötigten auch den Busfahrer dazu, beim Zurücksetzen seinen Job aufs Spiel zu setzen. Es bedurfte erst einer erheblichen Beschwerdewelle nebst Einschaltung der Presse und einer Unterschriftenaktion, damit sich an den unhaltbaren Zuständen etwas änderte. Elena Steffen-Burkhardt, Oberbillig

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