Der Mangel hat Methode

Auf den ersten Blick könnte es scheinen, als habe man im Konzer Rathaus einfach nur geschlampt, Dinge liegen gelassen oder auf den St. Nimmerleinstag verschoben. Doch so einfach ist es nicht. Gewiss: Es sind Fehler unterlaufen und Unkorrektheiten passiert.

D-Mark-Beträge als Euro-Summen auszuweisen und unberechtigt die doppelte Förderung vom Land zu kassieren, würde anderen Akteuren in anderen Situationen zweifellos als Betrugsversuch ausgelegt. Doch die Problematik liegt tiefer. Denn die Kritik des Landesrechnungshofs bezieht sich auf einen Spagat, den Stadtverwaltung und Bürgermeister ausprobiert haben und der nicht funktioniert: der zwischen Bürger-Interessen und Landes-Angelegenheiten. Man hat versucht, die Anwohner der Sanierungsgebiete zu schonen, von ihnen möglichst geringe Ausgleichsbeträge für die Wertsteigerungen ihrer Immobilien zu verlangen - und trotzdem möglichst hohe Fördergelder vom Land zu kassieren. Insoweit stecken in den finanztechnischen Mängeln auch politische Prioritäten. Der Stadtspitze sitzt nun mal das Hemd der Bürger, die sie ja schließlich wählen, deutlich näher als der Rock der Kreis- und Landesbehörden. Dass diese sich jetzt rühren und die nicht erhobenen Ausgleichsbeträge auf die Förderung anrechnen, wundert freilich nicht. Doch der Landesrechnungshof bleibt bei aller deutlichen und nachvollziehbaren Kritik am Konzer Finanzgebaren doch sehr einseitig in der Theorie. Beispiel: das Parkhaus in Konz-Mitte. Da kritisiert er, dass es als privat ausgewiesen wird und nach Ladenschluss die Rollgitter heruntergehen. Das schließe, folgert er zweifellos korrekt, eine Förderung durch das Land aus. Dass ein offenes Parkhaus nach Ladenschluss die Vandalen anzieht und die aktuelle Regelung zwar haushaltstechnisch problematisch sein mag, aber politisch die einzig richtige ist, steht nicht in dem Gutachten. So gesehen hätte sich ein Gremium am grünen Tisch beinahe zum Komplizen der Sprayer gemacht. m.moeller@volksfreund.de

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