Der Ortsumgehung ein Stück näher

Jetzt ist der rheinland-pfälzische Landesbetrieb Mobilität (LBM) in Koblenz gefragt: Im Zuge des Planfeststellungsverfahrens zur Ortsumgehung B 51/Konz-Könen muss nun die Planfeststellungsbehörde die Ergebnisse aus den Anhörungen prüfen. Am Ende steht die Entscheidung über einen Planfeststellungsbeschluss. Wann sie fallen wird, ist noch offen. In der Zwischenzeit ordnet eine Flurbereinigung das Land um die Trasse der Ortsumgehung neu.

 Seit Jahrzehnten kämpfen die Anwohner um die Ortsumgehung in Konz-Könen. Derzeit geht das Planfeststellungsverfahren Schritt für Schritt voran. TV-Foto: Archiv/Willi Speicher

Seit Jahrzehnten kämpfen die Anwohner um die Ortsumgehung in Konz-Könen. Derzeit geht das Planfeststellungsverfahren Schritt für Schritt voran. TV-Foto: Archiv/Willi Speicher

Trier/Tawern/Wasserliesch/Konz-Könen. Das Thema "Ortsumgehung B 51/Konz-Könen" beschäftigt die Betroffenen seit Jahrzehnten (der TV berichtete). Derzeit läuft das Planfeststellungsverfahren für die neue Trasse, die den Verkehr aus dem Konzer Stadtteil herausführen soll. Seit wenigen Tagen hat der Landesbetrieb Mobilität (LBM) Trier auch die rund 30 Stellungnahmen und zwei Privateinwendungen zur Planänderung der Anschluss-Stelle Tawern aus seiner Sicht beantwortet und sie an die Planfeststellungsbehörde, den LBM Rheinland-Pfalz in Koblenz, weitergeleitet. "Wir beabsichtigen, keinen erneuten Erörterungstermin zu machen", sagt Willi Probstfeld, Leiter des Anhörungsreferats beim LBM in Koblenz, auf TV-Anfrage.

Neue Bodenordnung auf 485 Hektar



Als nächster Schritt stehe die weitere Prüfung der Ergebnisse aus den Anhörungsverfahren an, erörtert Markus Rieder, stellvertretender Leiter der Planfeststellungsbehörde und betont, dass er derzeit nicht abschätzen könne, wann es zu einer Entscheidung komme. Anschließende Klagen sind nicht auszuschließen.

In der Zwischenzeit beschäftigt sich das Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum (DLR) Mosel mit einer vereinfachten Flurbereinigung im Gebiet der neuen B 51-Trasse auf den Gemarkungen Tawern, Wasserliesch und Könen. Es soll darum gehen, die zahlreichen Flurstücke auf der rund 485 Hektar großen Fläche neu zu ordnen, zusammenzufassen, größere Einheiten zu bilden und mit Wegen zu erschließen. "Es kann jeder kaufen und verkaufen, wie er will", erläutert Reinhard Lichtenthal, DLR-Abteilungsleiter Landentwicklung Obermosel, im Gespräch mit dem TV. Auch Tauschverfahren sind möglich.

Mit dieser Flurbereinigung sind nach Angaben Lichten thals gleich mehrere Vorteile in Zusammenhang mit dem etwaigen Bau der Ortsumgehung verbunden. Beispielsweise werde dadurch eine günstige Ausgangsposition geschaffen, damit der Bund das Geld für den Grunderwerb bereits vor Inkrafttreten des Baurechts für die neue Straße bereitstelle. Franz Peters vom LBM Trier betont die Seltenheit einer solchen Konstellation. Nur bei von der Regierung ausgewählten Projekten sei eine solche Reihenfolge möglich.

Sollte dies im Fall der Ortsumgehung klappen, könnten die derzeitigen Maßnahmen des DLR später dazu beitragen, dass relativ zügig mit dem Bau der neuen Straße begonnen werden könnte. Dann wäre das komplette Verfahren zudem noch recht kostengünstig für den Bund und die Eigentümer der Flurstücke vonstattengegangen. Denn eine Flurbereinigung im Zuge eines Straßenneubaus bedeutet laut Lichtenthal einen geringeren Personaleinsatz und einen auf die Trassenführung abgestimmten Zuschnitt des Landes. Zudem müssen die Eigentümer der Flurstücke kaum in die eigene Tasche greifen, weil sich der LBM Trier an den Kosten stark beteiligt. Und was ist, wenn kein Baurecht geschaffen wird? "Dann dienen die Flächen als Ausgleichs- und Konversionsflächen für andere Projekte", sagt Lichtenthal.

Das nächste Arbeitsgespräch der Bürgerinitiative Ortsumgehung B 51/Konz-Könen findet am morgigen Dienstag, 3. Februar, um 20 Uhr im Gasthaus "Sturm" statt. Der parlamentarische Geschäftsführer der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Bernhard Kaster, wird auch teilnehmen.

EXTRA Das Planfeststellungsverfahren im Rückblick: Am 1. Juni 2007 wurde auf Antrag des LBM Trier das Planfeststellungsverfahren für die Ortsumgehung eingeleitet. Nach der anschließenden Offenlage der Pläne lagen 140 Einwendungen und Stellungnahmen vor, die Mitte Dezember 2007 bei einem Termin im Kloster Karthaus erörtert wurden. Dabei wurde unter anderem der Wunsch nach einer Umplanung der Anschluss-Stelle Tawern laut. Die geänderten Pläne wurden wieder offengelegt. Diesmal landeten 30 Stellungnahmen und zwei Privateinwendungen auf dem Schreibtisch der Straßenplaner. (api)

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