Der Schnee kann kommen

Wer ist wo fürs Räumen und Streuen der Straßen zuständig? Bevor am Wochenende viel Schnee kommen soll, hat der TV den Winterdienst im Hochwald unter die Lupe genommen.

Hermeskeil/Kell am See. Wenn die Meteorologen recht haben, dann lässt der Winter am Wochenende richtig seine Muskeln spielen. Viel weiße Pracht und Schneeverwehungen durch stürmischen Wind sind vorhergesagt. Arnold Eiden sieht dem großen Auftritt von Frau Holle dennoch gelassen entgegen. "Wir sind gut gerüstet und haben genug Salz eingelagert", betont der Leiter der Masterstraßenmeisterei Hermeskeil, zu der auch die Stationen Saarburg und Thalfang gehören. Mit ihren insgesamt 26 Räumfahrzeugen hat sie die Aufgabe, 930 Kilometer Straße freizuschaufeln. Davon entfallen auf die Hochwaldregion - also den Bezirk der früheren Alt-Straßenmeisterei Hermeskeil - neun Wagen, die mit ihren Schneepflügen freie Fahrt auf einem Straßennetz von 300 Kilometern schaffen sollen.

Wenn Schnee vorhergesagt ist, rückt der Räumtrupp um 2 Uhr nachts aus. Ziel sei es, so Eiden, dass alle Straßen einmal abgefahren, geräumt und gestreut sind, bevor der Berufsverkehr beginnt. Denn bei starkem Schneefall brauchen die Räumfahrzeuge auf den ihnen zugewiesenen Strecken für einen Umlauf circa vier Stunden. Bis 20 Uhr fahren die Männer in Orange abends die Kreisstraßen ab, auf stärker frequentierten Straßen sind sie bis 22 Uhr unterwegs. "Die B 327 zum Flughafen Hahn versuchen wir auch nachts freizuhalten", sagt Eiden.

Rechtlich gesehen ist die Straßenmeisterei nur für den Winterdienst auf den klassifizierten Straßen - sprich Bundes-, Landes- und Kreisstraßen - außerhalb der Orte zuständig. Weil Gemeinde- und Städtebund und das Land aber eine entsprechende Vereinbarung getroffen haben, räumen die Fahrzeuge der Straßenmeisterei in der Praxis auch die Ortsdurchfahrten. "Die machen natürlich nicht den Schneepflug hoch, wenn sie bei ihrem Einsatz hier in Hermeskeil durch die Trierer Straße, also die B 52, fahren", erläutert der Stadtbeigeordnete Volker König diese Regelung an einem Beispiel.

An Gefahrenpunkten haben Gemeinden Räumpflicht



Für die Reinigung ihrer Gemeindestraßen sind die Kommunen aber selbst verantwortlich. Dabei ist festzuhalten: Gesetzlich gibt es keinen Anspruch, "dass von den Gemeinden bei der Räum- und Streupflicht ein uneingeschränktes Tätigwerden auf allen Fahrbahnen verlangt werden kann". Darauf weist der Gemeinde- und Städtebund hin. Die Räumpflicht gilt aber an Gefahrenpunkten - etwa in Hermeskeil an der Einmündung der steilen Petersbergstraße auf die Koblenzer Straße (B 327).

In der Stadt und den zwölf Orten der Verbandsgemeinde Hermeskeil werden dennoch - die einen früher, die anderen später - alle Gemeindestraßen geräumt. "Wir bieten also eine Serviceleistung, die nicht selbstverständlich ist und über die gesetzlichen Vorgaben hinausgeht", betont Bürgermeister Michael Hülpes. "Das läuft in unseren 13 Gemeinden deckungsgleich", sagt der Keller VG-Bürgermeister Werner Angsten. Während die kleineren Dörfer private Auftragnehmer und deren Fahrzeuge mit dem Winterdienst betrauen, übernehmen das in den größeren Orten wie Reinsfeld, Gusenburg, Kell oder Zerf die Gemeindearbeiter mit kommunalem Gerät. Die Stadt, in der immerhin 40 Kilometer geräumt werden müssen, hat dafür in ihrem Bauhof drei Fahrzeuge zur Verfügung. Es gibt laut König einen Streuplan, wobei die Straßen je nach Verkehrsbedeutung in drei Kategorien eingeteilt sind. Ab 5 Uhr morgens beginnen die Männer vom Bauhof. "Wenn alles nach Plan läuft, sind bis 10 Uhr alle Straßen geräumt", so König. Räumpflicht auf Gehwegen: Für das Räumen und Streuen der Gehwege sind die Hauseigentümer verantwortlich. In der Satzung der Stadt Hermeskeil ist festgelegt, dass die Bürger dieser Verpflichtung werktags bis 7 Uhr, an Sonn- und Feiertagen bis 9 Uhr nachkommen müssen. Wer trotz wiederholter Hinweise des Ordnungsamts nicht vor seiner Haustür zur Schneeschaufel greifen will, riskiert ein Verwarnungsgeld bis zu 25 Euro. Gegen ein häufiges Ärgernis können die Anlieger übrigens nichts machen. Wer soeben mühsam seine Grundstückzufahrt freigeschaufelt hat und diesen durch einen vorbeifahrenden Schneepflug zugeschüttet bekommt, muss das hinnehmen. "Die Kommunen sind nicht verpflichtet, darauf Rücksicht zu nehmen, weil dies einen unverhältnismäßigen Aufwand bedeuten würde", so der Gemeinde- und Städtebund.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort