Der Stein des Anstoßes steht direkt am Ortseingang
Wiltingen · Ein Schieferstein auf einer Verkehrsinsel vor dem Wiltinger Ortseingang sorgt für Unmut. Nachdem die Gemeinde die Insel gestaltet hat, fordert der Landesbetrieb Mobilität sie auf, den Findling wieder zu entfernen. Das Objekt gefährde den Verkehr.
Wiltingen. "Da wird eher ein Flugzeug über dem Atomkraftwerk in Cattenom abstürzen, ehe jemand dagegen fährt", empört sich der Wiltinger Ortsbürgermeister, Lothar Rommelfanger. Der Landesbetrieb Mobilität (LBM) Trier fordert die Ortsgemeinde auf, einen Findling von einer Fahrbahntrennung wenige Meter vor dem Wiltinger Ortseingang an der L 138 zu entfernen. Gegen den Stein bestünden "erhebliche Bedenken im Hinblick auf der Verkehrssicherheit", heißt es in einem Brief des LBM.
Für Rommelfanger ist das unverständlich, gerade weil vor dem Stein auch noch eine Laterne auf der Insel steht, die ebenso ein Hindernis darstellt.
Er ist vor allem mit Blick auf die Vorgeschichte enttäuscht. Seit mehreren Jahren habe die Gemeinde versucht, die Insel am Ortseingang neu zu gestalten. Die Kommunalaufsicht habe es mehrmals abgelehnt, dass dafür Geld im Wiltinger Investitionsprogramm bereitgestellt wird. Schließlich einigten sich die Gemeinderatsmitglieder darauf, es in Eigenleistung zu versuchen.
Statt einer Insel, auf der das Unkraut zwischen den Pflastersteinen hervorquillt, waren die Ratsmitglieder für eine ortstypische Gestaltung. Sie entschlossen sich, Wiltingen als größten Weinbauort an der Saar zu thematisieren. Mit dem LBM vereinbarte die Gemeinde, dass Reben und regionstypische Schiefersteine auf die Fahrbahntrennung kommen - der Findling gehörte nicht dazu.
Ein ehemaliger Mitarbeiter des RWE aus Wiltingen organisierte bei seinem Ex-Arbeitgeber einen 2000-Euro-Zuschuss für die Aktion. Die Wiltinger besorgten sich Schiefersteine bei einem Natursteinhändler. Dieser sei so begeistert von der Initiative gewesen, dass er einen Findling dazu verschenkte - den Stein des Anstoßes am Wiltinger Ortseingang.
Mitglieder aller Gemeinderatsfraktionen halfen im September, die Insel umzugestalten. Mit den Schiefersteinen und den Weinreben wirkt die Insel individueller und schöner als zuvor. Bei den Bürgern sei das durchweg gut angekommen, erzählt Rommelfanger. Nur ein Bürger habe sich negativ geäußert. Die Helfer hätten ausführlich über die Platzierung des Findlings nachgedacht. Schließlich habe man nicht gewollt, dass die Sicht eingeschränkt werde, sagt Rommelfanger. Jetzt steht der Stein etwa zweieinhalb Meter von der Kreuzung entfernt und etwa anderthalb Meter hinter der Straßenlaterne. Rechts und links des Steines sind es etwa 1,30 Meter bis zur Fahrbahn.
"Der Findling war nicht Gegenstand der Vereinbarung", sagt LBM-Mitarbeiter Klaus Wagner. Solche Vereinbarungen würden immer getroffen, wenn Dritte - wie in diesem Fall die Gemeinde Wiltingen - in den Verantwortungsbereich der Straßenbaubehörde eingriffen. Der Stein sei ein Hindernis, an dem Fahrzeuge und Menschen zu Schaden kommen könnten. Der LBM hinterfrage bei der Gestaltung des Straßenraumes immer das Gefährdungspotenzial. "Natürlich haben die Vorgänge um den Zerfer Kreisel uns nochmals sensibilisiert", sagt Wagner (der TV berichtete, siehe Extra). Grundsätzlich seien die Anforderungen nach wie vor dieselben. Diese seien in den Richtlinien für passive Schutzeinrichtungen an Straßen festgelegt und abhängig von der zulässigen Geschwindigkeit und Gegebenheiten wie der Fahrbahnhöhe. Für den Wiltinger Findling bedeutet das, dass er 4,50 Meter vom Fahrbahnrand entfernt stehen müsste. Stünde der Stein innerhalb des Ortes, wären 75 Zentimeter genug. "Uns ist bewusst, dass es eine Reihe von Hindernissen gibt, die näher an der Fahrbahn stehen, hier gibt es aber Ausnahmen für den Bestand", sagt Wagner. Dazu gehöre auch die Laterne auf der Insel bei Wiltingen.Meinung
Behörde und Gemeinde in einem Boot
Der Fall Wiltingen zeigt, wie die deutsche Bürokratie arbeitet. Alles ist reguliert, individuelle Lösungen gibt es nur nach genauer Absprache mit der zuständigen Behörde - in diesem Fall mit dem Landesbetrieb Mobilität (LBM). Auf den ersten Blick wirkt die Regulierung absurd. Wer an der Kreuzung gegen den Stein oder die Laterne fährt, wäre schlicht und einfach zu schnell gewesen und trägt selbst die Schuld. Doch denkt man diesen Sachverhalt weiter, sind solche Regeln trotzdem nachvollziehbar. Sie schützen die Behörde und die Gemeinde gleichermaßen vor Rasern, die sich nicht an die Regeln halten und daraus noch Profit schlagen könnten. Kommt es doch zum Crash, und der Stein ist "beteiligt", drohen auch der Gemeinde Schadenersatzforderungen, weil der Stein nicht vorschriftsmäßig aufgestellt ist. Wird jemand verletzt, kommt es zum Strafverfahren. Dann säße der LBM mit im Boot, weil er für die Verkehrssicherheit zuständig ist. c.kremer@volksfreund.de
Extra
Eine Metall-Skulptur auf einem Kreisel bei Zerf, an dem die B 268 auf die B 407 trifft, hatte bundesweit Proteste wegen Sicherheitsbedenken bei Motorradfahrern hervorgerufen. Das Kunstwerk wurde nach einer kurzen, aber heftigen Debatte abgebaut, obwohl beim Aufbau alle Auflagen des Landesbetriebs Mobilität eingehalten worden sind. Eine Expertenrunde hatte vor Ort erklärt, dass die Skulptur eine mögliche Gefahrenquelle darstellt. cmk