DER VERGLEICH

1. Der Landkreis Trier-Saarburg als Bauaufsichtsbehörde genehmigt die Errichtung eines Lebensmittelmarktes zugunsten der Firma Lidl. 2. Die Stadt Konz wird in Abstimmung mit dem Landesbetrieb Straßen und Verkehr im Einmündungsbereich der Michael-Scherer-Straße und der Roscheider Straße einen Kreisverkehrsplatz anlegen, der auch eine direkte Anbindung des Grundstücks Lidl beinhaltet.

3. Die Firma Lidl verpflichtet sich, zur Anlegung des Kreisels an der Zufahrt Michael-Scherer-Straße und der Roscheider Straße die erforderliche Grundstücksfläche von circa 480 Quadratmetern lastenfrei und kostenlos an die Stadt Konz zu übertragen. 4. Die Firma Lidl beteiligt sich an den Herstellungskosten des Kreisels mit einer Summe von 100 000 Euro.

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