Des Bauern Angst

Weite Teile der Kulturlandschaft des Saargaus sind noch heute landwirtschaftlich geprägt. Gleichzeitig wachsen vielerorts Baugebiete wie Pilze aus dem Boden, die stellenweise an Ackerflächen grenzen. Genau darin sieht ein Landwirt aus dem Merzkirchener Ortsteil Körrig eine Beeinträchtigung seiner Arbeit.

Merzkirchen. Wenn Achim Wehr seine Felder bestellt, muss er dabei vieles beachten. Beispielsweise muss der Landwirt, der im Merzkirchener Ortsteil Körrig lebt, den richtigen Zeitpunkt für die Aussaat abpassen und, bevor die Ernte ansteht, sein Getreide mit Hilfe von Pflanzenschutzmitteln vor Krankheiten schützen. Letzteres ist allerdings leichter gesagt als getan. Unter anderem sind beim Spritzen bestimmte Regeln einzuhalten. "Je nach dem, welches Pflanzenschutzmittel benutzt wird, sind festgelegte Abstände zu Gewässern und Hecken vorgeschrieben", erläutert Wehr."Entsprechende Vorgaben liefert das rheinland-pfälzische Pflanzenschutzrecht." Inzwischen sieht sich der Landwirt bei seiner Arbeit noch stärker "eingeengt". Das Schlagwort in diesem Zusammenhang lautet: "Wohngebiete". Ein Feld, das Achim Wehr bewirtschaftet, grenzt an das Neubaugebiet in seinem Heimatort Körrig. "Die Mindestabstände, die ich zu Gewässern und bestimmten Hecken einzuhalten habe, brachten mich auf den Gedanken, dass es möglicherweise eine ähnliche Regelung im Zusammenhang mit Bebauungen gibt. Bekannt ist mir davon allerdings nichts."Wehr, der auch Mitglied im Gemeinderat von Merzkirchen ist, brachte das Thema in der Mai-Sitzung des Gremiums auf den Tisch. In der Sitzung sollte die Offenlegung des Bebauungsplans "Portzer Weg" im Ortsteil Kelsen beschlossen werden. "Landwirtschaft muss berücksichtigt werden!"

Das Baugebiet grenzt an landwirtschaftlich genutzte Grünflächen. Achim Wehrs Forderung lautete: "Bei der Ausweisung von Bauland muss die Landwirtschaft berücksichtigt werden." "Im Gemeinderat hieß es immer: Landwirte sollen keine Nachteile durch Baugebiete haben", sagt Wehr und berichtet: "Vor einigen Jahren haben sich Anwohner eines nahe gelegenen Wohngebiets über Geruchsbelästigungen durch Gülle beschwert, die auf angrenzenden Feldern ausgebracht worden war." Zu ähnlichen Problemen könne auch das Versprühen von Pflanzenschutzmitteln führen. "Der Punkt ist, dass die im Bebauungsplan Portzer Weg von den Grundstückseigentümern geforderten Bepflanzungen durch Spritzmittel beschädigt werden könnten - allerdings nur dann, wenn das an das Baugebiet grenzende Grünland in Ackerland umgenutzt und bewirtschaftet würde", erklärt Ortsbürgermeister Martin Lutz. Nach Auskunft von Klaus Wagner, Leiter des Bauamts der Verbandsgemeinde Saarburg, gibt es keine Vorgaben im Hinblick auf Mindestabstände zu Wohngebieten, die ein Landwirt beim Ausbringen von Pflanzenschutzmitteln einzuhalten hat. "In manchen Bebauungsplänen sind allerdings Hinweise enthalten, die zu Vorkehrungen gegen eine Abdrift von Spritzmitteln raten. Sie sind für die Gemeinden aber nicht bindend", so Wagner. Im Internet-Fachportal "Pflanzenschutz" des Dienstleistungszentrums Ländlicher Raum (DLR) heißt es dazu: "Grundsätzlich sollte darauf hingewirkt werden, dass zwischen landwirtschaftlich genutzten Flächen und Wohnbereichen hinreichend breite Abstände (...) vorgesehen und/oder Hecken oder Gehölzstreifen als Driftschutz angepflanzt werden." Und: "Angesichts der geringen Abdriftmengen sind direkte gesundheitliche Beeinträchtigungen auszuschließen." Dennoch sieht Lutz Handlungsbedarf. "Denkbar ist, bei künftigen Baugebieten einen öffentlichen Grünstreifen als Schutzzone zwischen Privatgrundstücken und Ackerflächen anzulegen." In den Kaufverträgen für die Grundstücke im Kelsener Baugebiet "Portzer Weg" soll darauf hingewiesen werden, dass "Emissionen aus der Bewirtschaftung von landwirtschaftlichen Nutzflächen nicht ausgeschlossen werden können".

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