Die Auswertung läuft auf Hochtouren

Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens für die Ortsumgehung der B 51 in Konz-Könen prüft der Landesbetrieb Mobilität (LBM) derzeit die 140 Stellungnahmen, die im Sommer eingegangen sind.

Konz-Könen/Koblenz. (mok/red) Derzeit wälzen die Mitarbeiter des Landesbetriebs Mobilität stapelweise Unterlagen, denn im Rahmen des Anhörungsverfahrens zum Bau einer Ortsumgehung für Konz-Könen haben Einwohner sowie Träger öffentlicher Belange zahlreiche Eingaben gemacht. "Die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange (TÖB), insbesondere der Gebietskörperschaften, sind derzeit noch in Bearbeitung", teilt Hans-Michael Bartnick, stellvertretender Leiter des LBM in Trier, auf TV-Anfrage mit.Die Eingaben von Privatleuten sind indes bereits weitestgehend ausgewertet: Laut Bartnick haben sie Bedenken geäußert wegen Lärms im Bereich Granahöhe/Wasserliesch. "Die Einwender fordern einen Lärmschutz sowie eine geänderte Straßenführung, die nicht so nah an dem Wohngebiet Granahöhe vorbei führt", erklärt Bartnick. Auch im Bereich der Reinigerstraße in Konz-Könen sorgen sich Privatleute um ihre Ruhe, sie fordern in bestimmten Bereichen die Errichtung eines Lärmschutzwalls. Ein Einwand ist laut Bartnick gegen die Ausgleichsmaßnahmen in der Gemarkung Wasserliesch vorgebracht worden, die im landschaftspflegerischen Begleitplan vorgesehen sind - wegen Eingriffen in Biotope des Fuchsgrabens und des Könener Bruchs. Zudem haben Bürger entschädigungsrechtliche Fragen aufgeworfen. "In der Planfeststellung werden alle öffentlich-rechtlichen Beziehungen rechtsgestaltend geregelt. Entschädigungsfragen wie zum Beispiel die Höhe des Kaufpreises für Grund und Boden, Entschädigung für Aufwuchs unterliegen dem Privatrecht", erklärt Bartnick. Entschädigungs-Verhandlungen würden dementsprechend regelmäßig erst im Anschluss an die Planfeststellung aufgenommen.

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