Die geschiedene Ehefrau vergewaltigt: Fünf Jahre und drei Monate Haft für Konzer

Trier/Konz/Kell am See · Wegen Vergewaltigung, Körperverletzung in drei Fällen und Nötigung hat das Landgericht Trier einen 33-jährigen Mann aus Konz zu fünf Jahren und drei Monaten Freiheitsstrafe verurteilt.

 Das Trierer Landgericht

Das Trierer Landgericht

Foto: Friedemann Vetter

Bis zuletzt ringt der 33-Jährige aus Konz um ein mildes Urteil. "Ich kann es immer nur wiederholen - es hat keine Vergewaltigung gegeben", erklärt er auch am gestrigen Donnerstag. Er beharrt darauf, dass er und seine Ex-Frau am 16. Mai 2013 einen "schönen Abend mit Sex" gehabt hätten. Sie habe dem Geschlechtsverkehr zugestimmt, und auch Wochen später sei man wieder intim zusammengewesen.

Dies widerspricht jedoch den Aussagen der Ex-Frau, die am letzten Verhandlungstag nochmals ohne Öffentlichkeit angehört wird. Laut Aussageprotokoll hatte ihr der Angeklagte am fraglichen Abend vor ihrer Arbeitsstelle in Kell am See im Auto aufgelauert und sie zum Einsteigen gezwungen. Erste Station sei ein Parkplatz gewesen, wo er im Wagen herumgebrüllt und gedroht habe. Schließlich habe sie ihn überreden können, zu ihrer Wohnung in Kell zu fahren, um dort "ruhig miteinander zu reden". In der Wohnung sei er dann über sie hergefallen.

Mit Schal gewürgt

Allerdings räumt die Zeugin ein, auch später mit dem Mann nochmals geschlafen zu haben - aber "nur weil ich Angst hatte und ihn beruhigen wollte". Diese Angst schien berechtigt, denn es gab in der Folgezeit weitere Vorfälle, bei denen die Frau einmal mit einem Schal gewürgt wurde. Auch seine spätere Freundin hat der Angeklagte, der diese Übergriffe zugibt, gewürgt und geschlagen.

Ins Leere geht am Donnerstag der Versuch von Verteidigerin Martha Schwiering, für die Hauptzeugin ein Glaubwürdigkeitsgutachten zu beantragen. Der Antrag wird zurückgewiesen. "Wir trauen uns aufgrund unserer Erfahrung auch ohne Gutachter zu, die Glaubwürdigkeit von Zeugen einzuschätzen", erklärt Vorsitzender Armin Hardt.

Staatsanwältin Stefanie Wöste lässt in ihrem Schlusswort die verschiedenen Tatabläufe Revue passieren. "Die Darstellung der Hauptzeugin ist glaubwürdig, zumal sie keine Tendenz zeigt, den Angeklagten absichtlich zu belasten", sagt Wöste - Gleiches gelte für die Aussagen der geschlagenen und gewürgten Freundin des Angeklagten. Wegen Vergewaltigung, Körperverletzung in drei Fällen und Nötigung beantragt Wöste fünf Jahre und drei Monate Gesamtfreiheitsstrafe.

Dem widerspricht Verteidigerin Schwiering. Nach ihrer Auffassung konnte die Tat im Rahmen der Hauptverhandlung nicht nachgewiesen werden. Die Glaubwürdigkeit der Ex-Ehefrau und Hauptzeugin sei fragwürdig und hätte gutachterlich überprüft werden müssen. Schwiering beantragt für die vom Angeklagten eingestandenen Körperverletzungstaten eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung. Der Vorwurf der Vergewaltigung sei nicht bewiesen.

Reglos nimmt der Angeklagte schließlich das Urteil entgegen, das exakt dem Antrag der Anklage entspricht. In der mündlichen Begründung betont Vorsitzender Hardt die Glaubwürdigkeit der Hauptzeugin und zitiert dazu die Nebenklagevertreterin Ruth Streit-Stifano: "Es ist kein Grund erkennbar, warum die Hauptzeugin ihren Ex-Ehemann falsch belasten sollte. Es gibt nach der Scheidung keine familienrechtlichen Verwicklungen, und der Angeklagte konnte die gemeinsamen Kinder jederzeit sehen."

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der Angeklagte bleibt weiter in Untersuchungshaft. Wie Verteidigerin Martha Schwiering gegenüber dem TV erklärt, wird sie mit ihrem Mandanten zunächst die Möglichkeiten einer Revision erörtern.

Der Angeklagte ist dreimal einschlägig wegen Körperverletzung vorbestraft. In zwei der Fälle zwischen 2003 und 2006 richtet sich die Gewalt gegen Frauen. Kommentar des Vorsitzenden: "Der Angeklagte schlägt Frauen, weil er denkt, er dürfe das."

Auf Strafminderung wegen einer seelischen Störung konnte der 33-jährige Konzer nicht hoffen. Die psychiatrische Sachverständige Sylvia Leuphold hatte bei ihm keine Persönlichkeitsstörung festgestellt. Der Mann ist voll schuldfähig. f.k.
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