Die Grenze war erreicht

Sechs Jahre hat sich der Rechtsstreit zwischen der Gemeinde Freudenburg und der Familie Stefan Braunshausen hingezogen. Eine quälend lange Zeit der Unsicherheit für die junge Familie, die damit rechnen musste, dass ihr Haus hätte zerstört werden können und sie ohne Entschädigung wieder von vorne anfangen muss. Und wenn man dann im Dorf mitunter auch noch als Querulant bezeichnet wird, ist Verzweiflung nicht mehr weit. Schon deshalb ist die Entscheidung des Rates, auf die Revision zu verzichten, richtig. Bei einem Gang nach Karlsruhe wäre die Grenze der Zumutbarkeit für die Familie überschritten worden. Schon die Entscheidungen des Landgerichtes Trier und des Oberlandesgerichtes (OLG) Koblenz waren an Eindeutigkeit kaum noch zu überbieten. Hinzu kommt, dass die Erfolgsaussichten einer Revision von einem namhaften Rechtsanwalt am Bundesgerichtshof als "aussichtslos" bewertet worden sind - ein vernichtendes Urteil. Die Probleme am Eiderberg werden die Freudenburger voraussichtlich weiter beschäftigen. Auf die Gemeinde könnten - da sie das OLG-Urteil nun anerkannt hat - weitere Forderungen zukommen, möglicherweise nicht nur von der Familie Braunshausen, sondern auch von anderen Bürgern. Denn das OLG hat die Haftung für Hangrutschschäden - so sie von der Gemeinde zu verantworten sind - auch auf die Zukunft ausgedehnt. a.jacob@volksfreund.de

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort