DIE STRASSENVERKEHRSORDNUNG

"Wer abbiegen will, muss entgegenkommende Fahrzeuge durchfahren lassen, (...) und Radfahrer auch dann, wenn sie auf oder neben der Fahrbahn in der gleichen Richtung fahren. Dies gilt auch gegenüber Linienomnibussen und sonstigen Fahrzeugen, die gekennzeichnete Sonderfahrstreifen benutzen.

Auf Fußgänger muss er besondere Rücksicht nehmen; wenn nötig, muss er warten." (Paragraf 9, Absatz 3)

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