Gewerbe Erster Asphalt ist in Taben-Rodt in der Mache

Taben-Rodt · Die Mischanlage im Steinbruch bei Taben-Rodt ist eine der wenigen im Kreis Trier-Saarburg und läuft derzeit im Testbetrieb. Sie hatte zu heftigen Diskussionen vor Ort geführt. Nun sind die Anwohner eingeladen, sich das Werk anzusehen.

 Asphaltmischanlage Taben-Rodt

Asphaltmischanlage Taben-Rodt

Foto: TV/Marion Maier

Wer in den vergangenen Wochen am Taben-Rodter Steinbruch an der Bundesstraße 51 vorbeigefahren ist, dürfte sie wahrgenommen haben: die neue rote Anlage, zu der ein 48 Meter hoher Schornstein gehört. Es ist die neue Asphaltmischanlage Taben der gleichnamigen GmbH und Co. KG, kurz Amat genannt.

100 000 Tonnen Asphalt sollen dort in Zukunft aus dem Mineralölprodukt Bitumen und Gesteinskörnungen gemischt werden. Die Anlage läuft bereits, allerdings auf Sparflamme. Amat-Geschäftsführer Max Pescher teilt auf Anfrage mit: „Die Asphaltmischanlage läuft derzeit im Testbetrieb. Es werden letzte Restarbeiten durchgeführt, um für die kommende Bausaison gerüstet zu sein.“

Es war ein langer Weg bis zur derzeitigen Inbetriebnahme der Anlage. Als 2015 bekannt wurde, dass im Steinbruch eine Asphaltmischanlage gebaut wird, gingen die Diskussionen los. Es gründete sich eine Bürgerinitiative (BI), die 1054 Unterschriften gegen die Anlage sammelte. Die BI kritisierte unter anderem, dass die Anlage in unmittelbarer Nachbarschaft zum Naturschutzgebiet Saar-Steilhänge am Kaiserweg und den Flora-Fauna-Habitat-Gebieten Serriger Bachtal und Leuk und Saar entsteht. Sie befürchtet gefährliche Emissionen sowie Geruchs- und Lärmbelästigung durch das Werk. Der damalige Ortschef trat vor dem Hintergrund der Querelen im Dorf zurück.

Das Genehmigungsverfahren für das Tabener Werk hat sich dann wegen Widersprüchen und einer Klage der Gemeinde in die Länge gezogen. Nach eineinhalb Jahren juristischen Streits wurde es im Februar 2018 genehmigt.

Max Pescher hat im Laufe der Diskussion darauf hingewiesen, dass sein Unternehmen bereits im Genehmigungsverfahren zahlreiche Anregungen von Anwohnern und Behörden aufgegriffen und vor allem im Bereich Immissionsschutz und Einsehbarkeit der Anlage eine Vielzahl an Verbesserungen eingeplant habe, die erhebliche Mehrkosten verursachten. Pescher sagte: „Wir sind überzeugt, dass der Betrieb der Anlage, wie es auch bereits bei der alten Asphaltmischanlage im Steinbruch der Fall war, im etwa 900 Meter entfernten Ort kaum wahrgenommen werden wird.“

Das hoffen wohl auch die Taben-Rodter. Von ihnen haben laut TV-Informationen einige im Ort bereits Asphaltgeruch wahrgenommen, was aber damit zusammenhängen könnte, dass Flächen auf dem Werksgelände asphaltiert wurden.

Damit die Bürger des Orts wissen, was vor ihrer Haustür passiert, hat die Amat GmbH sie für kommende Woche zu einer Informationsveranstaltung eingeladen. Sie können sich dann die Anlage und den Steinbruch ansehen. Die Einladung weiter zu fassen und das Gelände für alle Interessierten zu öffnen, ist laut Max Pescher nicht möglich, weil sich dort überall Gefahrenbereiche befinden und Menschen abstürzen könnten.

Zur Inbetriebnahme äußert sich die Bürgerinitiative gegen die Asphaltmischanlage derzeit nicht. Ihre Facebookseite hat sie schon vor etlichen Monaten gelöscht. Sven Mörsch, der Sprecher der Initiative gegen die Asphaltmischanlage, war gestern für eine Stellungnahme nicht zu erreichen. Zur Genehmigung hatte er gesagt: „Wir werden das Vorgehen auf dem Betriebsgelände weiter kritisch beobachten und hinterfragen. Das Gleiche erwarten wir von den Behörden, ohne dass man sie ständig anstoßen muss.“

Vorgeschrieben ist, dass drei Monate nach Produktionsstart Lärm und Emissionen erstmals gemessen werden. Thomas Müller, Sprecher der Kreisverwaltung, teilt mit, dass die Betreiberfirma geeignete Sachverständige damit beauftragen muss, drei Monate nach Inbetriebnahme die Lärmbelastung zu messen. Die Sachverständigen, deren Qualifikation die Behörde prüft, dürften nicht dieselben sein, die das Schallgutachten für die Genehmigung erstellt hätten. Die luftverunreinigenden Stoffe sollen spätestens sechs Monate nach Produktionsstart und an­schließend alle drei Jahre gemessen werden. Dafür soll der Betreiber laut Müller eine mit der Behörde im Einvernehmen ausgewählte Firma beauftragen. Die Messergebnisse seien jeweils unverzüglich der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord vorzulegen.

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