Diskussion: Landwirtschaftliche Altershilfe ohne Betriebsabgabe?

Trassem · Der Verein landwirtschaftlicher Fachschulabsolventen Saarburg hatte seine Mitglieder zu seiner jährlichen Generalversammlung ins Hotel Haus Jochem nach Trassem eingeladen.

Trassem. Vereinsvorsitzender Günter Hunsicker zeigte sich erfreut über das Interesse an der Veranstaltung, die sich dem Thema Landwirtschaftliche Altershilfe gewidmet hatte. Dabei ging es um den Rentenbezug, ohne dass der Landwirt den Betrieb abgibt, sowie allgemeine Zukunftsperspektiven. Auf dem Podium diskutierten die Bundestagsabgeordneten Bernhard Kaster (CDU), Edmund Geisen (FDP), Rechtsanwältin Barbara Wolbeck vom Bauern und Winzerverband Rheinland-Nassau sowie Landwirtschaftsmeister Leo Zimmermann. Der ehemalige Landtagsabgeordnete Dieter Schmitt sowie der Kreisvorsitzende Walter Clüsserath vom Bauern- und Winzerverband Trier-Saarburg leiteten die Diskussion. Als weiterer Gast wurde Verbandsbürgermeister Leo Lauer begrüßt.
Die Frage zum Thema lautete: Warum muss der Landwirtschafts- oder Weinbaubetrieb seine gesamte Flächen (bis auf eine kleine Rückhaltefläche) abgeben, um nach Erreichen des Rentenalters eine Altershilfe zu bekommen?
Die beiden Abgeordneten sowie Barbara Wolbeck verteidigten diese Bedingungen: Nach über zweijähriger Anhörung unterschiedlicher landwirtschaftlicher Organisationen sei man zu dem Ergebnis gekommen, dass die Abgabe der Flächen notwendig sei. Dieter Schmitt wies darauf hin, dass es nach der Einführung der landwirtschaftlichen Alterskasse im Jahr 1957 richtig war, die Abgabe der Flächen an den Hofnachfolger an den Bezug der Altershilfe zu koppeln.
Er stellte allerdings die Frage, ob diese Vorgaben im Jahr 2012 bei der neuen Gesetzgebung immer noch richtig und vor allem notwendig sei. Podiumsteilnehmer Leo Zimmermann plädierte vehement dafür, diese Bedingungen zum Bezug der Altershilfe unbedingt zu ändern: Sie seien absolut nicht mehr zeitgemäß. red

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