Dreieinhalb Jahre für Ladendieb

Trier/Konz · Das Landgericht Trier hat am Montag einen 37-Jährigen wegen besonders schweren räuberischen Diebstahls, gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr, versuchter gefährlicher Körperverletzung und Fahren ohne Fahrerlaubnis zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten verurteilt. Das Urteil ist rechtskräftig.


Der Mann hat nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft und des Gerichts im Dezember 2014 in einem Baumarkt in Wasserliesch eine Bohrmaschine mitgenommen, ohne sie zu bezahlen.
Als ein Ladendetektiv ihn auf dem Parkplatz auf den Diebstahl ansprechen und festhalten wollte, habe der Verurteilte seinen Wagen gestartet und sei mit hoher Geschwindigkeit auf den Detektiv und einen weiteren Augenzeugen zugefahren. Beide konnten sich jedoch in Sicherheit bringen. jp

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