Ehestreit im Konzer Mordprozess: Angeklagte wehrt sich gegen Beschuldigung durch ihren Mann

Trier/Konz · Die Mitangeklagte im Prozess wegen des Mordes an einer 63-Jährigen in Konz erklärt, dass ihr Ehemann sie fälschlicherweise belastet habe. Sie lehnt die Richter des Landgerichts Trier ab, weil sie fürchtet, dass sie den Angaben ihres Ehemannes ohne weitere Beweiserhebung glauben.

Trier/Konz. Zum Prozessauftakt trug die Angeklagte noch Zivilkleidung, doch zum dritten Verhandlungstag sitzt sie, wie auch der angeklagte Ehemann, in roter Sträflingskleidung auf der Anklagebank. Das ist die einzige Gemeinsamkeit, die beide noch verbindet. Anhand der Blicke, die der 41-Jährige ihr zuwirft, ist klar, dass die frühere Liebe sich in Hass gewandelt hat.
Ihm wird vorgeworfen, dass er Anfang August eine 63-jährige Rentnerin in Konz ermordet hat. Seine 37-jährige Frau soll mit ihm den Überfall geplant und ihn - so schilderte er es in seiner Einlassung zu Beginn des Verfahrens - mit dem Auto vor die Wohnung der Ex-Schwiegermutter gefahren haben.

Dieser Darstellung widerpricht die Angeklagte in ihrer Einlassung am gestrigen Prozesstag. Vorgetragen wird sie von ihrem Verteidiger Otmar Schaffarczyk. Darin heißt es: "Mein Ehemann hat von meinem neuen Lebensgefährten erfahren und möchte mir deshalb Schwierigkeiten machen. Er ist äußerst aggressiv und gewalttätig." So habe er sie, wie auch eine frühere Lebensgefährtin, regelmäßig geschlagen."Ein schöner Abend"

Den Tattag schildert sie als "schönen Abend", an dem beide sich zunächst zwei Filme angeschaut hätten. "Wegen meiner Schlafprobleme habe ich dann Antidepressiva genommen und bin eingeschlafen", sagt die Angeklagte in ihrer Einlassung. "Am Samstagmorgen wurde ich von ihm mit einem Kaffee geweckt. Anschließend waren wir einkaufen. Ich hatte keine Ahnung, was er getan hatte." Sie will von der Tat ihren Angaben zufolge erst erfahren haben, als sie nach Kell in den Urlaub fuhren. "Ich war geschockt. Danach war er immer bei mir - wie ein Schatten."
Aus dem Zuschauerraum hört man, während Rechtsanwalt Schaffarczyk die Einlassung vorträgt, immer wieder ein ungläubiges Raunen. Gleichzeitig bohren sich die Blicke des Angeklagten immer fester in seine Frau, die ihn während des Prozesstags keinen Moment anschaut.

Zuvor hatte ihr Verteidiger einen Befangenheitsantrag gegen die Richter des Schwurgerichts gestellt. Sie hätten - so Schaffarczyks Argumentation - die Angaben des Angeklagten unkritisch zur Begründung des Haftbefehls herangezogen. "Sie haben außer den Angaben des Angeklagten keine Beweise, dass meine Mandantin an dem Raubüberfall in irgendeiner Form beteiligt war", sagt der Anwalt zur Begründung. Die vom Schwurgericht darüber hinaus angenommene Fluchtgefahr sei "konstruiert". "Meine Mandantin war verhandlungsunfähig, als sie im März zu einem Fortsetzungstermin nicht erschienen ist. Diesen Zustand hat sie nicht selbst herbeigeführt, wie Messprotokolle des medizinischen Dienstes der Justizvollzugsanstalt belegen."

Die Tochter der Getöteten schildert die Beziehung zwischen ihrer Mutter und der Angeklagten anfangs als durchaus herzlich. Später sei sie dann - vermutlich wegen der finanziellen Probleme der Angeklagten - abgekühlt. "Als sich mein Bruder und meine Ex-Schwägerin getrennt haben, hatten sie kaum noch Kontakt miteinander", sagt die Zeugin.
Nur bei zwei Gelegenheiten sei es nochmal zu einem Aufeinandertreffen der Angeklagten mit ihrer Mutter gekommen. "Bei einem Sorgerechtsstreit vor dem Amtsgericht Saarburg hat sie mit dem Angeklagten gestritten, weil er verhindern wollte, dass sie mit ihren Enkeln spricht", schildert sie vor Gericht. Das andere Mal hätte sich ihre Mutter mit ihrer Ex-Schwägerin gestritten, weil sie Schulden zulasten ihrer Enkel gemacht habe.
Der Prozess wird am Mittwoch, 27. April, 9 Uhr, fortgesetzt. Dann werden weitere Verwandte als Zeugen vernommen.

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