Ein Dorf im Ausnahmezustand

Hunsrück · Die Bürger eines Hunsrückorts haben mit einem besonderen Problem zu kämpfen: Im Dorf lebt ein psychisch Kranker, der immer wieder auffällig wird, andere bedroht und angreift. Die Polizei muss häufig einschreiten. Doch gegen seinen Willen kann der Mann längerfristig nicht in der Psychiatrie festgehalten werden.

Hunsrück. Der Ortsvorsteher eines Hunsrückorts ist mit seinem Latein am Ende. Er hat bereits mit dem Ordnungsamt, der Polizei und dem Bürgermeister geredet. Doch kommt er nicht weiter bei den Problemen in seinem 320 Einwohner zählenden Ort.
Er sagt: "Abends geht hier keiner mehr raus, auch nicht zu den Abend-Messen. Dort waren früher bis zu 35 Leute, jetzt sind es noch sechs." Auch der Spielplatz werde nicht mehr genutzt.
Dahinter steckt die Furcht, einem Mann zu begegnen, der im Ort wohnt und immer wieder auffällig wird. Der Ortsvorsteher berichtet: "Er beschimpft die Leute, greift sie aber manchmal auch an." Er habe schon eine Axt geworfen und mit einer Latte zugehauen. Der Ortsvorsteher schätzt, dass es fast einmal die Woche zu einem solchen Ausraster komme. Doch handelt der Betroffene, der für eine Stellungnahme nicht zu erreichen war, nicht mit krimineller Absicht. Er ist psychisch krank und das macht die Sache kompliziert - vermutlich für alle Beteiligten.
Ein eigenes Gesetz, das Landesgesetz für psychisch kranke Personen, regelt die Zuständigkeiten der Behörden. Die Polizei kann nur kurzfristig einschreiten, um eine akute Gefahr abzuwehren. Über einen längeren Aufenthalt in der Psychiatrie, der gegen den Willen des Betroffenen erfolgt, entscheidet letztlich das Amtsgericht im Zusammenspiel mit der Unterbringungsbehörde der Kreisverwaltung und Fachärzten. Es muss akute Eigen- oder Fremdgefährdung vorliegen. Ein fachärztliches Gutachten ist nötig. Eine Nachbarin berichtet, dass der Mann bereits ihre Mutter bedroht habe. Auch Morddrohungen habe er schon ausgestoßen, zudem ihr Gartenhäuschen zerschlagen und eine Halle angezündet. Die Frau sagt: "Alle im Dorf leiden unter der Situation, doch alle sind machtlos. Wir können nur immer wieder die Polizei rufen."
Die bringe ihn in die Psychiatrie, wo er auch schon mal einige Wochen geblieben sei. Doch wenn er zurückkomme, würden die Probleme von Neuem beginnen. Dr. Michael Lammertink, Chefarzt der Psychiatrie im Verbundkrankenhaus Bernkastel/Wittlich, kennt den Fall. Er sagt: "Uns sind die Hände gebunden." Der Betroffene falle auf, wenn er alkoholisiert sei. Kurze Zeit nach der Zwangseinweisung in die Psychiatrie verhalte er sich völlig friedlich. Die Klinik müsse ihn dann wieder entlassen, auch wenn klar sei, dass er seine Medikamente zu Hause nicht einnehme. Lammertink: "Wir machen uns sonst strafbar. Zwangsweise kann jemand nur hierbehalten werden, wenn er sich oder andere gefährdet. Sobald diese Kriterien nicht mehr erfüllt sind, müssen wir die Aufhebung des Unterbringungsbeschlusses bei Gericht beantragen."
Weil der seelisch Kranke immer wieder die Polizei und die übrigen Behörden beschäftigt, hat es laut Chefarzt bereits ein Treffen der Beteiligten in der Kreisverwaltung gegeben. Fazit: Die Verantwortlichen können nicht mehr tun, solange der Betroffene kein Einsehen hat und es nicht zu Kapitalverbrechen kommt. Manuel Follmann, Sprecher der Kreisverwaltung, räumt ein, dass die maßgeblichen Fachärzte die akute Gefährdung durch psychisch Kranke häufig anders einschätzen als Polizei und Bevölkerung. "Behörden werden daher oft als hilfs- und machtlos gegen Störungen psychisch Kranker angesehen", sagt Follmann. Er weist aber auch darauf hin, dass die Belästigung des Umfelds stets mit den Grundrechten des Betroffenen abgewogen werden müsse und letztere in der Regel höher zu gewichten seien.
Und das hat seine Gründe. In der Nazizeit sind viele Menschen einfach so in der Psychiatrie verschwunden. Vor diesem Hintergrund soll das Gesetz für psychisch kranke Personen laut Claudia Stadler, Direktorin des Amtsgerichts Bernkastel-Kues, verhindern, dass Sachen geschehen, die nicht im Einklang mit den Menschenrechten stehen.Extra

Die häufigsten Gründe für Zwangseinweisungen in die Psychiatrie sind laut Michael Lammertink: Schizophrene Psychosen: Eine Psychose ist ein außergewöhnlicher Geisteszustand, der geprägt ist durch Wahnerleben und veränderte Wahrnehmung oder Interpretation der Realität. Bei der schizophrenen Psychose kommt oft ein Beeinträchtigungs- und Verfolgungserleben dazu. Probleme im Zusammenhang mit Suchterkrankungen und Drogen-Vergiftungen Krisen mit Selbstmordgefährdung mai

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