Ein fröhlicher Mensch wird traurig - Prozess um Brandstiftungen in Saarburg und Trier

Trier/Saarburg · Das Landgericht Trier hat am Mittwoch die Hauptverhandlung gegen die 35-Jährige fortgesetzt, der vorgeworfen wird, unter anderem im Mutterhaus in Trier und im Kreiskrankenhaus St. Franziskus in Saarburg gezündelt zu haben. Am Mittwoch, 15. Oktober, wollen die Richter ein Urteil verkünden.

Trier/Saarburg. Wieder steht ein kleiner Teddy auf dem Tisch, an dem die Angeklagte mit ihrem Verteidiger sitzt. Immer wieder hält sie ihn mit ihren beiden Händen fest; auch als sich ihr Mann auf den Zeugenstuhl setzt. Sie würdigt ihn mit keinem Blick. Der 50-Jährige rückt mit dem Stuhl und versucht möglichst weit Abstand zu seiner Frau zu bekommen. Beide schauen sich nicht an. In dem Prozess am Landgericht Trier hat die Angeklagte gestanden, dass sie zweimal bei ihrem früheren Arbeitgeber sowie im Mutterhaus Trier und im Kreiskrankenhaus Saarburg Feuer gelegt hat. Dabei entstand jeweils Sachschaden in geringer Höhe.Nach dem Tod des Kindes traurig


Die Vernehmung des Ehemanns endet schnell. Nachdem er Angaben zu seiner Person gemacht hat und als Angehöriger vom Vorsitzenden der Großen Strafkammer, Armin Hardt, über sein Zeugnisverweigerungsrecht informiert worden ist, erklärt er, dass er keine Angaben machen wolle. Als er den Sitzungssaal verlässt, sieht er demonstrativ an seiner Frau vorbei
Als Nächstes nimmt die sechs Jahre ältere Schwester der Angeklagten auf dem Zeugenstuhl Platz. Sie beschreibt die Angeklagte als "fröhlichen und lebhaften Menschen". Das habe sich schlagartig geändert, als sie vor zwei Jahren ihre damals 22 Monate alte Tochter verloren hat. "Danach zog sie sich immer mehr zurück, wollte mit niemanden über ihr Trauma reden und hat die Schuld für den Tod des Mädchens bei sich gesucht", berichtet die ältere Schwester.
Ein Eindruck, der auch vom Vater der Angeklagten bestätigt wird. "Sie war traurig und in Gesprächen geistig oft abwesend", sagt er. Am Mann der Angeklagten lässt er kein gutes Haar: "Wenn sie mit ihm reden wollte, hat er einfach den Fernseher laut gestellt oder ist weg."
Der vom Gericht bestellte psychiatrische Gutachter Dr. Wolfram Schumacher-Wandersleb und der Trierer Psychiater Dr. Dr. Wilhelm Classen diskutieren in der Hauptverhandlung intensiv über das Krankheitsbild der Angeklagten. Dessen Einordnung und damit die Antwort auf die Frage der Schuldunfähigkeit der Angeklagten fällt den beiden Experten schwer. Beide sind sich aber sicher, dass eine psychotherapeutische Behandlung der Angeklagten angezeigt ist. Der Prozess wird am Mittwoch, 15. Oktober, 9 Uhr, fortgesetzt.Extra

Das Landgericht Trier muss prüfen, ob die 35-Jährige schuldunfähig oder vermindert schuldfähig ist. Dieser Frage geht das Gericht mit Hilfe eines Psychiaters nach. Vom Ausgang des Gutachtens hängt ab, ob die Angeklagte zu einer Gefängnisstrafe verurteilt oder im Falle der Schuldunfähigkeit oder der verminderten Schuldfähigkeit in den sogenannten Maßregelvollzug eingewiesen wird. Für den letzten Fall muss das Gericht darüber hinaus prüfen, ob unter Gesamtwürdigung der Täterin von dieser eine weitere Gefahr für die Öffentlichkeit ausgeht. Schuldunfähigkeit wäre gemäß Paragraf 20 Strafgesetzbuch anzunehmen, wenn eine Persönlichkeitsstörung diagnostiziert würde. itz