Eine Garage muss auch als Garage genutzt werden

Konz · Konz (red) Garagen werden auf viele Arten genutzt. Sie eignen sich wunderbar, um dort alles zu lagern, was in Haus oder Wohnung rumsteht.

Doch was viele Besitzer nicht wissen: Behördlich genehmigt sind Garagen lediglich als Stellplätze für Kraftfahrzeuge, teilt die Verbandsgemeindeverwaltung Konz mit. Wer in der Garage auch Reifen, Dachgepäckträger und Wagenheber lagert, muss sicherstellen, dass das Auto immer noch hineinpasst. Wer aber seine Garage dauerhaft in einen Lager-, Hobby-, Partyraum oder Wohnraum verwandeln will, ändert damit die Nutzung.
Diese Nutzungsänderung erfordert eine behördliche Genehmigung. Bei einer dauerhaften Zweckentfremdung ohne Genehmigung drohen entsprechende Bußgelder bis zu einer Höhe von 500 Euro. Aber auch versicherungsrechtlich kann eine unsachgemäße Nutzung der Garage weitaus unangenehmere Folgen haben: Versicherungen könnten sich im Schadensfall weigern, Schadenersatz zu leisten.
Dies kann dann richtig teuer werden! Garagen, die in der Baugenehmigung als Stellplatz nachgewiesen sind, müssen auch als solche genutzt werden.

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