Kommunalpolitik in Schoden Eine Ratssitzung trotz Versammlungsverbot

Schoden · Räte dürfen tagen, auch wenn es gerade keiner macht – mit Ausnahme des Schodener Gremiums. Stellt sich allerdings die Frage: Ist die Öffentlichkeit trotz des Versammlungsverbots gewährleistet?

 Im Schodener Bürgerhaus findet am Donnerstag eine Ratssitzung trotz Versammlungsverbot statt.

Im Schodener Bürgerhaus findet am Donnerstag eine Ratssitzung trotz Versammlungsverbot statt.

Foto: Herbert Thormeyer

() Seit mehr als zwei Wochen gab es im Kreis Trier-Saarburg fast keine Sitzungen kommunaler Gremien mehr. Am 16. März hat der Kreistag beschlossen, alle Sitzungen von Kreisgremien vorerst abzusagen. Am Tag darauf hieß es vonseiten der Verbandsgemeinden (VG) Konz, Hermeskeil und Saarburg-Kell, dass die Gremien auf VG-Ebene ihre Arbeit einstellten.

Und die Ortsgemeinderäte? In der VG Konz wurde ihnen empfohlen, nicht zu tagen. In der VG Hermeskeil beschlossen die Ortsbürgermeister am 18. März, ihre Sitzungen  – bis auf die des Hermeskeiler Stadtrats – abzusagen. In der VG Saarburg-Kell empfahl Bürgermeister Jürgen Dixius, die Gremien nur bei dringlichen Angelegenheiten tagen zu lassen. Die Gemeinden sagten daraufhin ihre Sitzungen ab – bis auf den Stadtrat Saarburg am 19. März und den Gemeinderat Schoden am gestrigen  Donnerstag. Beide Male ging es um die Haushalte, was durchaus dringlich sein kann. Doch lagen zwischen den beiden Terminen auch zwei Corona-Bekämpfungsverordnungen des Landes. In der Verordnung vom 20. März untersagte das Land jede Ansammlung von mehr als fünf Personen in der Öffentlichkeit. In der Verordnung vom 23. März wurde die Zahl auf zwei Personen reduziert. Weiter zugelassen bleiben demnach Versammlungen des Landtags und der Gebietskörperschaften, also auch der Gemeinderäte. Dennoch sagte der Hermeskeiler Stadtrat seine für den 24. März geplante Sitzung schließlich ab. Stadtbürgermeisterin Lena Weber argumentierte: Die Öffentlichkeit wäre durch das Versammlungsverbot quasi ausgeschlossen. Doch genau das darf nicht sein, die Öffentlichkeit darf laut Gemeindeordnung bei öffentlichen Sitzungen nicht ausgeschlossen werden. Auch Videokonferenzen sind nicht erlaubt.

Was sagt die Kommunalaufsicht zur Sitzung in Schoden? Thomas Müller, Sprecher der Kreisverwaltung Trier-Saarburg, teilt mit: „Es liegt im Ermessen der Gremien zu entscheiden, ob eine Sitzung notwendig ist. Verbieten können wir sie nicht.“ Werde getagt, müsse ein Mindestabstand von 1,5 Metern bei Ratsmitgliedern und Zuhörern gewährleistet sein. Die Stühle müssten entsprechend aufgestellt sein. Bereits vergangene Woche hatte die Kommunalaufsicht den Gemeindechefs zugesagt, Haushaltsentwürfe, für die ein Konsens hergestellt worden sei, wohlwollend zu prüfen und diese sowie Kredite zu genehmigen. Die VG-Verwaltung Saarburg-Kell argumentiert dennoch ähnlich wie Ortschef Rüdiger Hausen: „Ohne beschlossenen Haushalt sind die Ortsgemeinden nur eingeschränkt handlungsfähig.“ Weiter teilt Sprecherin Nathalie Hartl mit, dass im geräumigen Schodener Bürgerhaus jedes Ratsmitglied am eigenen Tisch sitze und der Sicherheitsabstand für Besucher gewährleistet sei. Laut Hausen kämen meist nur wenige Zuschauer zu Sitzungen. Er rechne mit einer Dauer von 15 Minuten.

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