Einigung nicht ausgeschlossen

Bis Ende April haben die Leiterin der Kita Grimburg/Gusenburg, Annette Jungblut, und ihr "Chef", Zweckverbandsvorsteher Franz-Josef Weber, Zeit für eine Entscheidung, ob sie sich bei ihrer arbeitsgerichtlichen Auseinandersetzung auf einen Vergleich einlassen. Mit diesem Vorschlag, auf den beide Streitparteien eingingen, endete ein Verhandlungstermin in Trier.

Gusenburg/Grimburg/Trier. (ax)Wegen Vorfällen, die bereits über ein Jahr zurückliegen, haben sich Annette Jungblut, seit 2004 Leiterin des Dreikönige-Kindergartens Gusenburg/Grimburg, und der Vorsteher des Zweckverbands, Grimburgs Ortsbürgermeister Franz-Josef Weber, am Mittwoch vor dem Arbeitsgericht Trier gegenübergestanden. Zur Erinnerung: Weber hatte Ende 2007 die Stelle der Kita-Leiterin neu ausschreiben lassen, ohne dass Jungblut darüber informiert war. Der Konflikt schaukelte sich hoch und gipfelte darin, dass der Erzieherin zum 1. März 2008 ohne vorherige Anhörung des Personalrats gekündigt wurde. Diese Entlassung hatte der Zweckverbands-Vorsteher nach einem Krisengespräch auf der Kreisverwaltung zwei Wochen später zurückgenommen (der TV berichtete).

Zwar ist Jungblut somit weiterhin Leiterin der Einrichtung. Arbeitsrechtlich waren für sie die damaligen Geschehnisse aber noch nicht ad acta gelegt. Vielmehr hatte Jungblut gegen den Juristen Weber und den Zweckverband Klage erhoben und den Widerruf von Aussagen sowie Schmerzensgeld gefordert. Diese Punkte waren nun Gegenstand der Verhandlung unter dem Vorsitz von Richter Gert Boch.

Wie dieser ausführte, habe Weber nach Darstellung der Klägerin die von ihm gewünschte Neubesetzung unter anderem damit begründet, dass er Jungblut für die Leitungs-Position als nicht ausreichend qualifiziert und fortgebildet eingeschätzt hätte. Von einer "demoralisierenden und erniedrigenden" Behandlung durch den Zweckverbands-Vorsteher sprach Jungblut während der Verhandlung. Als ihr am 19. Februar 2008 eröffnet wurde, dass zum nächsten Monatsersten eine neue Leiterin kommen soll, habe sie einen Nervenzusammenbruch erlitten. Sie sei daraufhin mehrere Wochen krank und in stationärer Behandlung gewesen.

Weber verwies darauf, dass es anfänglich um eine "rein fachliche Auseinandersetzung um das bestmögliche Konzept für den Kindergarten gegangen ist, die im Arbeitsleben nicht unüblich ist. Ich wollte die Klägerin nicht in ihrer Persönlichkeit schädigen". Erst als gegen ihn ein Strafrechtsvorwurf erhoben worden sei, habe der Streit für ihn eine "neue Eskalationsstufe" bekommen.

In der 90-minütigen Verhandlung unterbreitete Boch beiden Parteien einen Vergleichsvorschlag. Weber solle sich bereit erklären, Äußerungen, wonach Jungblut nicht ausreichend qualifiziert und fortgebildet ist, in Zukunft nicht mehr zu tätigen und für die Vergangenheit zurücknehmen. Außerdem soll der Kita-Leiterin statt Schmerzensgeld ein zehntägiger zusätzlicher Erholungsurlaub genehmigt werden. Im Gegenzug solle sich die Klägerin vom Strafrechtsvorwurf gegen Weber distanzieren. Bis Ende April müssen beide Parteien entscheiden, ob sie diesem Vergleich zustimmen.