Einsamer Kampf gegen die Firmengutachter

Trier/Taben-Rodt · Der Kreisrechtsausschuss hat über einen Widerspruch gegen die Genehmigung des Baus einer Asphaltmischanlage bei Taben-Rodt verhandelt. Der Anlagengegner zweifelt die Gutachten im Genehmigungsverfahren an. Die Ortsgemeinde, die ebenfalls Widerspruch eingelegt hat, ist zu dem Termin nicht erschienen.

Trier/Taben-Rodt. Erhard Hoffmann ist Maschineningenieur. Er lebt in Taben-Hamm. Und er hat Lungenkrebs, weshalb er "gute Luft zum Atmen" braucht. Hoffmann ist der einzige der Asphaltmischanlagen-Gegner aus Taben-Rodt, der im Widerspruchsverfahren seine Bedenken gegen den Bau dieser Anlage mündlich mit dem Kreisrechtsausschuss in Trier erörtert. Unterstützt wird er dabei von dem pensionierten Gymnasiallehrer Peter Grasmück.
Zwei private Widerspruchsführer haben an dem Termin nicht teilgenommen. Außerdem fehlte die Ortsgemeinde Taben-Rodt, die sich ebenfalls gegen den Bau der Asphaltmischanlage auf dem Gelände des Steinbruchs der Firma Johann Düro GmbH und Co. KG, die zur Wuppertaler Pescher-Gruppe gehört, wehrt. "Wir haben aus Kostengründen auf eine Teilnahme beim Erörterungstermin verzichtet", sagt Hans-Joachim Wallrich, erster Beigeordneter der Gemeinde Taben-Rodt. Die Kommune wird in dem Verfahren anwaltlich von der Andernacher Kanzlei Jeromin und Kerkmann vertreten.
Stefan Spies, Vorsitzender des Kreisrechtsausschusses, betont zu Beginn der Erörterung, dass bei privaten Widerspruchsführern immer auch geprüft werden müsse, ob sie durch einen - gegebenenfalls rechtswidrigen - Genehmigungsbescheid "auch in ihren Rechten verletzt wurden". Das sei beispielsweise dann nicht der Fall, wenn ein Verstoß gegen bauplanungs- oder naturschutzrechtliche Vorschriften vorliegen würde. "Wir prüfen Rechtsfragen, nicht die politische Motivation hinter einer Entscheidung", sagt Spies, der mit dieser Klarstellung die Diskussionen versachlichen möchte.
Dass ihn das Thema emotional belastet, macht Hoffmann immer wieder deutlich. "Ich halte die von der Firma Pescher in Auftrag gegebenen Gutachten für das Genehmigungsverfahren für falsch", sagt er. Sein Hauptkritikpunkt: Die Auswirkungen der Asphaltmischanlage für das Saartal seien bei der Erstellung der Expertisen nur unzureichend berücksichtigt worden. "Weder wurden die besonderen Windverhältnisse im Saartal mit der konkret geplanten Industrieanlage abgeglichen, noch seien die Auswirkungen der Immissionen auf die die Anlage umgebende Tier- und Pflanzenwelt untersucht worden", sagt Hoffmann.
Dieser Argumentation widerspricht der Geschäftsführer der Pescher-Gruppe, Michael Pescher: "Bei der Erstellung der Gutachten haben wir uns an die gesetzlichen Vorgaben gehalten", sagt er. Zugleich stellen die mitgebrachten Gutachter dem Rechtsausschuss vor, wie sie gearbeitet haben. So ist Hans Offenwanger etwa der Meinung, dass die Asphaltmischanlage nicht so viel Stickstoff ausstoßen werde, dass sich dessen Menge negativ auf die Schutzgebiete auswirken würde. Ein weiterer Sachverständiger erwartet auch keine erhöhten Emissionen von schädlichen Stoffen in Nachbarschaft der Anlage.
Nach zwei Stunden ist die Diskussion zwischen den Verfahrensbeteiligten zu Ende. Die Entscheidung soll der Unternehmensgruppe Pescher und den Widerspruchsführern in den kommenden Wochen schriftlich zugehen. Spies: "Ich denke, dass mit der Entscheidung des Rechtsausschusses, egal wie sie ausfällt, das Verfahren noch nicht beendet sein wird. Es wird sicherlich vor dem Verwaltungsgericht fortgesetzt." itz
Meinung

Gutachtermacht
Der Kampf ums Recht kann einsam sein. Dann gleicht er Don Quijotes Gefechten gegen Windmühlen. Das Verfahren um die Genehmigung für den Bau einer Asphaltmischanlage macht dies bewusst. Die Expertise der Gutachter an der Seite der Pescher-Firmengruppe ist nur schwer zu erschüttern. Laien sind hier oft überfordert, und eigene Parteigutachten oft nicht finanzierbar. Deshalb sollte es eigentlich in Genehmigungsverfahren von Industrieanlagen obligatorisch sein, dass die Genehmigungsbehörden vorgeben, welche Sachverständigen die Fragestellungen untersuchen. Solange die Antragsteller sich selbst ihren Gutachter aussuchen können, wird diesen Verfahren immer ein übler Geruch anhängen. saarburg@volksfreund.de

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